§ 6 Abs. 1 und Abs. 2 und § 59 Abs. 1 Ziff. 1 - Ziff. 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) durch Verwendung eines nicht zugelassenen Farbstoffs, ferner bei Verstoß gegen das Täuschungsverbot gemäß § 11 Abs. 2 Ziff. 2 LFGB nach § 59 Abs. 1 Ziff. 9 LFGB.