Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Überprüfung der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) und der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen (COM(2017) 355 final), gemäß Verordnung (EU) Nr. 66/2010, Artikel 14 „Bericht“
Verordnung (EU) Nr. 66/2010, Artikel 7 „Erarbeitung und Überarbeitung der Kriterien für das EU-Umweltzeichen“, Artikel 8 „Festlegung der Kriterien für das EU-Umweltzeichen“ und Anhang I „Verfahren für die Erarbeitung und Überarbeitung der Kriterien für das EU-Umweltzeichen“
Verordnung (EU) Nr. 66/2010, Artikel 4 „Zuständige Stellen“, Artikel 9 „Vergabe und Verwendungsbedingungen des EU-Umweltzeichens“, Anhang IV „Mustervertrag über die Bedingungen für die Verwendung des EU-Umweltzeichens“ und Anhang V „Anforderungen an zuständige Stellen“