Vgl. auch: Rechtssatz für B225/07 vom 6. März 2008 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Judikatur des Verfassungsgerichtshofs (VfGH): „Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abberufung eines emeritierten Universitätsprofessors von der Funktion als Mitglied des Universitätsrates der Medizinischen Universität Wien wegen schwerer Pflichtverletzung infolge einer öffentlichen Rede am Grab eines NS-Majors; kein Verstoß gegen die Meinungsäußerungsfreiheit angesichts der in der Rede zum Ausdruck kommenden unkritischen Haltung zum Nationalsozialismus.“
Verfassungsgerichtshof, Erkenntnis vom 6. März 2008, B 225/07-8 (Volltext Online (PDF) auf der Website des VfGH, abgerufen am 5. Mai 2019.): „Beschwerdesache des em.o.Univ.Prof. Dr. Gerhard Pendl, […], vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Witt & Partner, […] den Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 28. Dezember 2006, […]: Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden. | Die Beschwerde wird abgewiesen.“
zeit.de
Florian Gasser: Burschenschaften: „Affektierte braune Herren“. Österreichische Burschenschaften stehen stramm an der rechten Flanke – zu weit rechts für deutsche Verbandsbrüder. In: Die Zeit, Nr. 6/2013, 31. Jänner 2013 (Artikel Online, S. 2 von 3): „‚Wir Burschenschafter haben es uns selbst zuzuschreiben, dass wir in dieser Gesellschaft zu oft Verwirrung hervorrufen und hervorgerufen haben‘, schreibt Gerhard Pendl, ein Alter Herr der Verbindung, in einem Buch über die Geschichte der Burschenschaften. Der Medizinprofessor ist Obmann des Vereins zur Pflege des Grabes von Walter Nowotny. Die Gedenkveranstaltungen für das Fliegerass der Nazis am Wiener Zentralfriedhof galten bis vor wenigen Jahren als Pflichttermin in der rechten Szene. | Pendl, der 2006 von Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer als Universitätsrat wegen einer Rede am Grab des NS-Helden entlassen wurde, kritisiert die falsch verstandene Treue: ‚Wir haben unsere Väter und Brüder zu Recht lange beschützt, (…) haben aber auch andere, die es nicht verdient haben, aus falscher Pietät geschützt.‘“