Erich Trinks (Bearb.): Urkunden-Buch des Landes ob der Enns. Band4. Wien 1867, XLV, S.40 (archive.org – erste urkundliche Erwähnung von Rauchenöd): „1286. 20. Jänner. St. Florian. — Die Brüder von Lobenstein bekennen, dass der Streit zwischen dem Kloster St. Florian und ihnen wegen der Güter zu Rauchenöd dahin sei entschieden worden, dass sie selbe gegen einen jährlichen Zins von drei Schillingen besitzen mögen.“