Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 200 km/h. Für diese Zulassung muss das Fahrzeug 15 % schneller fahren können; die technische Höchstgeschwindigkeit beträgt daher 230 km/h, siehe Artikel zur Re 460 von Bruno Lämmli. Dies ist aber betrieblich nicht relevant; die Tabelle enthält immer die zugelassene Höchstgeschwindigkeit.