Artikel 109 WRV (Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919) bestimmt, dass die öffentlich-rechtlichen Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes aufzuheben sind. Adelsbezeichnungen gelten nur [mehr] als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden. Im Falle der Nachkommen des ehemaligen Fürstenhauses Bentheim und Steinfurt tragen seitdem alle Familienmitglieder den Familiennamen Prinz bzw. Prinzessin von Bentheim und Steinfurt. Wilfried Rogasch: Schnellkurs Adel. DuMont, Köln 2004, ISBN 978-3-8321-7617-4, S. 17 f.