Verordnung über die Meldung von Männern und Frauen für Aufgaben der Reichsverteidigung [online]. Reichsgesetzblatt, Teil 1, Nr. 10, 1943-01-29 [cit. 2018-04-10]. In der Verordnung vom 27. Januar lautet der einleitende Satz: „In dem totalen Kriege, den wir durchkämpfen, müssen alle Kräfte auf ein Ziel, die schnellstmögliche Erringung des Endsieges, ausgerichtet sein.“ Die offizielle Verwendung des Begriffs „totaler Krieg“ war daher schon vor der Sportpalastrede üblich.. Dostupné online. (německy)