R 0001/10 (Offensichtlich unzulässiger Überprüfungsantrag/Ahrweiler)Arkiveret 7. juli 2014 hos Wayback Machine, Reasons 2 (Enlarged Board of Appeal of the European Patent Office February 22, 2011) (“Grund dafür ist, dass das EPÜ nicht Bestandteil der EU-Gesetzgebung ist, sondern mit der europäischen Patentorganisation ein seinem Wesen nach von der Europäischen Union unabhängiges, eigenständiges völkerrechtliches Subjekt begründet, dem zwar allen EU-Mitgliedstaaten, jedoch auch Nicht-EU-Staaten angehören.”).
R 0001/10 (Offensichtlich unzulässiger Überprüfungsantrag/Ahrweiler)Arkiveret 7. juli 2014 hos Wayback Machine, Reasons 2 (Enlarged Board of Appeal of the European Patent Office February 22, 2011) (“Grund dafür ist, dass das EPÜ nicht Bestandteil der EU-Gesetzgebung ist, sondern mit der europäischen Patentorganisation ein seinem Wesen nach von der Europäischen Union unabhängiges, eigenständiges völkerrechtliches Subjekt begründet, dem zwar allen EU-Mitgliedstaaten, jedoch auch Nicht-EU-Staaten angehören.”).