Im Bundesgesetzblatte Teil II 1953, Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 24. November 1953 auf S. 559–589 verkündet. Das Gesetz ist gemäß seinem Artikel 4 am Tage nach seiner Verkündung in Kraft getreten. Die Bestimmungen des Abkommens haben – unbeschadet des Artikels 43 des Abkommens über dessen Inkrafttreten – gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes einen Monat nach der Verkündung dieses Gesetzes Gesetzeskraft für die Bundesrepublik Deutschland erhalten. Das Abkommen ist nach seinem Artikel 43 am 22. April 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Australien (einschl. Insel Norfolk, Naurau, Neuguinea und Papua), Belgien, Dänemark (einschließlich Grönland), Luxemburg und Norwegen in Kraft getreten. Wie von Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes gefordert, wurde der Tag, an dem das Abkommen gemäß Artikel 43 des Abkommens in Kraft getreten ist, im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Siehe: Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge. Vom 25. Mai 1954. (BGBl. 1954 II S. 619) Aktueller Eintrag zum Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge im Juristischen Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland.
Im Bundesgesetzblatte Teil II 1969, Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 17. Juli 1969 auf S. 1293–1297 verkündet. Das Gesetz ist gemäß seinem Artikel 3 am Tage nach seiner Verkündung in Kraft getreten. Das Protokoll ist nach seinem Artikel VIII Absatz 2 für die Bundesrepublik Deutschland am 5. November 1969, dem Tag der Hinterlegung der deutschen Beitrittsurkunde, in Kraft getreten. Wie von Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes gefordert, wurde der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel VIII Absatz 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten ist, im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Siehe: Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge. Vom 14. April 1970. (BGBl. 1970 II S. 194) Aktueller Eintrag zum Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge im Juristischen Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland.
Doris Dickel: Einwanderungs- und Asylpolitik der Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland. Springer, Wiesbaden 2002, doi:10.1007/978-3-663-09892-8_4. Kapitel „III. Völkerrechtliche Grundlagen der Asyl- und Flüchtlingspolitik“, Fußnote 97, S. 41.
Im Bundesgesetzblatte Teil II 1953, Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 24. November 1953 auf S. 559–589 verkündet. Das Gesetz ist gemäß seinem Artikel 4 am Tage nach seiner Verkündung in Kraft getreten. Die Bestimmungen des Abkommens haben – unbeschadet des Artikels 43 des Abkommens über dessen Inkrafttreten – gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes einen Monat nach der Verkündung dieses Gesetzes Gesetzeskraft für die Bundesrepublik Deutschland erhalten. Das Abkommen ist nach seinem Artikel 43 am 22. April 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Australien (einschl. Insel Norfolk, Naurau, Neuguinea und Papua), Belgien, Dänemark (einschließlich Grönland), Luxemburg und Norwegen in Kraft getreten. Wie von Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes gefordert, wurde der Tag, an dem das Abkommen gemäß Artikel 43 des Abkommens in Kraft getreten ist, im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Siehe: Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge. Vom 25. Mai 1954. (BGBl. 1954 II S. 619) Aktueller Eintrag zum Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge im Juristischen Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland.
Im Bundesgesetzblatte Teil II 1969, Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 17. Juli 1969 auf S. 1293–1297 verkündet. Das Gesetz ist gemäß seinem Artikel 3 am Tage nach seiner Verkündung in Kraft getreten. Das Protokoll ist nach seinem Artikel VIII Absatz 2 für die Bundesrepublik Deutschland am 5. November 1969, dem Tag der Hinterlegung der deutschen Beitrittsurkunde, in Kraft getreten. Wie von Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes gefordert, wurde der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel VIII Absatz 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten ist, im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Siehe: Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge. Vom 14. April 1970. (BGBl. 1970 II S. 194) Aktueller Eintrag zum Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge im Juristischen Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland.
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siehe z. B. Fußnote 33 in: Friedrich Arndt: Ordnungen im Wandel: globale und lokale Wirklichkeiten im Spiegel transdisziplinèarer Analysen. transcript Verlag, 2008, ISBN 978-3-89942-783-7, S.310 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
Text des Entwurfs der Erklärung für das Gipfeltreffen am 19. September. (PDF) 5. August 2016, abgerufen am 28. Mai 2018 (englisch): „3.8 Effective protection of the human rights and fundamental freedoms of migrants, including women and children, regardless of their migratory status; the specific needs of migrants in vulnerable situations“
Anja Dürr: Die Europäische Union und der Umgang mit „Massenfluchten“. Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. 2003, S.28 (uni-tuebingen.de [PDF; abgerufen am 12. Juni 2022]).