TUE=Therapeutic Use Exemption („Ausnahmegenehmigung zum therapeutischen Gebrauch“): Das TUE muss von dem Sportler spätestens 30 Tage – in Ausnahmefällen (höhere Gewalt, Notfall, Unvorhersehbarkeit usw.) auch weniger - vor einem Wettkampf schriftlich beantragt und genehmigt sein. AFLD.fr: "Autorisations d’usage à des fins thérapeutiques" (Memento vom 23. Januar 2010 im Internet Archive) (franz.).