Asylrecht. Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 1. Mai 2014. Dort angegebene Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 2. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2010. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5564, 18. Wahlperiode vom 15. Juli 2015. Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 18/2999. S. 8.
Basisinformationen über den Vorgang., Auszug aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, abgerufen am 28. November 2016.
Claudius Voigt vom Projekt Q – Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA Flüchtlingshilfe): AsylbLG: 10 Euro Kürzung ab 17. März 2016. Der Sozialticker e. V., 16. März 2016, abgerufen am 5. April 2016: „Die Kürzung ergibt sich aus einer Streichung bestimmter Positionen des soziokulturellen Existenzminimums als ‚nicht bedarfsrelevant‘ wegen ‚mangelnder Aufenthaltsverfestigung‘ (Gesetzesbegründung dazu hier) innerhalb der ersten 15 Monate. […] Insgesamt ergibt sich durch Streichung der genannten Positionen in Regelbedarfsstufe 1 eine Kürzung von exakt zehn Euro. Dies ist interessant, da genau dieser Betrag lange Zeit als Eigenbeitrag zum Integrationskurs im Gespräch war. Nachdem man jedoch festgestellt hatte, dass im Regelbedarf lediglich gut 1,50 Euro für entsprechende Kursgebühren vorgesehen ist, kam man auf die Idee, das Ziel durch eine allgemeine Leistungskürzung für alle (unabhängig davon, ob sie einen Integrationskurs besuchen oder nicht) in Höhe des angestrebten Betrages von 10 Euro zu erreichen. In den Medien wird nach wie vor von einem ‚Eigenbeitrag‘ geredet, der in Wahrheit jedoch eine pauschale Leistungskürzung für alle ist.“
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz), 15. Dezember 2015, 18/7043 (Vorabfassung, PDF), Deutscher Bundestag.
Andreas Mihm und Dietrich Creutzburg: Flüchtlingspolitik: Die Union applaudiert Nahles, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 1. Februar 2016. Abgerufen am 5. April 2016 „Davon unabhängig bringt Nahles aktuell schon eine andere Kürzung für Asylbewerber auf den Weg: Die Regelleistungen für alle, deren Verfahren noch läuft, sollen um 10 Euro im Monat sinken; bisher sind es 359 Euro. Die Spitzen der großen Koalition hatten dies vergangene Woche auf ihrem Gipfel im Kanzleramt als Teil der Kompromisses zum Asylpaket II vereinbart . […] Mit der geplanten Kürzung um 10 Euro reagierten die Koalitionsspitzen auf Vorstöße etwa von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), der immer wieder gefordert hatte, Flüchtlinge an den Kosten von Integrationsleistungen des Sozialstaats zu beteiligen. Der ursprüngliche Ansatz eines finanziellen Eigenbeitrags zu Sprachkursen war aber auf Widerstände gestoßen, da er ausgerechnet die integrationswilligen Asylbewerber belastet hätte.“
Georg Classen: Existenzsicherung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als Grundrecht (Stand 11.02.2016). Flüchtlingsrat Berlin e. V., 11. Februar 2016, abgerufen am 5. April 2016: „Im Rahmen des Asylpakets II plant die Bundesregierung, den Barbetrag nach § 3 Abs. 1 AsylbLG für alle um 10 Euro/Monat zu kürzen – für Säuglinge um 6 Euro – u. a. wegen der Möglichkeit bei guter Bleibeperspektive ggf. an einem Integrationskurs teilzunehmen. Das soll unabhängig davon gelten, ob ein solcher Kurs verfügbar ist, ob Anfahrt, Kurs und Lehrmaterialien kostenlos sind, und ob man tatsächlich am Kurs teilnimmt.“
Vgl. § 30 Abs. 1 Nr. 3 c AufenthG für den Ehegatten und § 32 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG für die minderjährigen Kinder.
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Jochen Oltmer: Migration und Politik in der Weimarer Republik. Vandenhoeck & Ruprecht 2005, S. 56.
Jochen Oltmer: Migration und Politik in der Weimarer Republik. Vandenhoeck & Ruprecht 2005, S. 57 und 62.
Jochen Oltmer: Migration und Politik in der Weimarer Republik. Vandenhoeck & Ruprecht 2005, S. 64 f.
Jochen Oltmer: Migration und Politik in der Weimarer Republik. Vandenhoeck & Ruprecht 2005, S. 57–59; 62.
Jochen Oltmer: Migration und Politik in der Weimarer Republik. Vandenhoeck & Ruprecht 2005, S. 63 f.
Maren Möhring: Mobilität und Migration. In: Frank Bösch (Hg.): Geteilte Geschichte: Ost- und Westdeutschland 1970–2000. Vandenhoeck & Ruprecht 2015 (S. 369 ff)., hier S. 391.
Jochen Oltmer: Migration und Politik in der Weimarer Republik. Vandenhoeck & Ruprecht 2005, S. 268 ff.
In der vom 1. Januar 2005 bis 31. Oktober 2007 gültigen Version des AufenthG war die Erschleichung der Duldung nicht strafbar, siehe: Versionsunterschiede § 95 AufenthG.
Widerrufsverfahren. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 7. August 2011; abgerufen am 27. April 2014.
BAMF: Asylgeschäftsstatistik 6/2016. In: Asylgeschäftsstatistik. BAMF, 8. Juli 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 12. August 2016; abgerufen am 12. August 2016.
Resettlement from outside Canada. In: Immigration and citizenship. Government of Canada, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. Mai 2015; abgerufen am 4. Oktober 2015 (englisch).
sozialticker.com
Claudius Voigt vom Projekt Q – Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA Flüchtlingshilfe): AsylbLG: 10 Euro Kürzung ab 17. März 2016. Der Sozialticker e. V., 16. März 2016, abgerufen am 5. April 2016: „Die Kürzung ergibt sich aus einer Streichung bestimmter Positionen des soziokulturellen Existenzminimums als ‚nicht bedarfsrelevant‘ wegen ‚mangelnder Aufenthaltsverfestigung‘ (Gesetzesbegründung dazu hier) innerhalb der ersten 15 Monate. […] Insgesamt ergibt sich durch Streichung der genannten Positionen in Regelbedarfsstufe 1 eine Kürzung von exakt zehn Euro. Dies ist interessant, da genau dieser Betrag lange Zeit als Eigenbeitrag zum Integrationskurs im Gespräch war. Nachdem man jedoch festgestellt hatte, dass im Regelbedarf lediglich gut 1,50 Euro für entsprechende Kursgebühren vorgesehen ist, kam man auf die Idee, das Ziel durch eine allgemeine Leistungskürzung für alle (unabhängig davon, ob sie einen Integrationskurs besuchen oder nicht) in Höhe des angestrebten Betrages von 10 Euro zu erreichen. In den Medien wird nach wie vor von einem ‚Eigenbeitrag‘ geredet, der in Wahrheit jedoch eine pauschale Leistungskürzung für alle ist.“
Widerrufsverfahren. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 7. August 2011; abgerufen am 27. April 2014.
BAMF: Asylgeschäftsstatistik 6/2016. In: Asylgeschäftsstatistik. BAMF, 8. Juli 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 12. August 2016; abgerufen am 12. August 2016.
Resettlement from outside Canada. In: Immigration and citizenship. Government of Canada, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. Mai 2015; abgerufen am 4. Oktober 2015 (englisch).