Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Das Berufsrollenverständnis der Aufsichtsperson mit Hochschulqualifikation (AP I) in der gesetzlichen Unfallversicherung. Berlin 2012 (Memento des Originals vom 23. September 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dguv.de
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Das Berufsrollenverständnis der Aufsichtsperson mit Meister-/Technikerqualifikation (AP II) in der gesetzlichen Unfallversicherung. — (Memento des Originals vom 23. September 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dguv.deBerlin 2012
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Präventionsleistungen der Unfallversicherungsträger. — (Memento des Originals vom 13. September 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dguv.deDresden 2009
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Muster-Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen. Berlin 2015— (Memento des Originals vom 23. September 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dguv.de
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Muster-Prüfungsordnung II für Aufsichtspersonen. Berlin 2015 — (Memento des Originals vom 23. September 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dguv.de
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Ausbildungskonzept, die Ausbildung zur Aufsichtsperson I (AP I). — (Memento des Originals vom 19. Februar 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dguv.deBerlin 2014
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Qualitätsrahmenmodell für die Präventionsdienstleistung „Qualifizierung“. Berlin 2008 — (Memento des Originals vom 19. Februar 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dguv.de
bgbl.de
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung, Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz UVNG (BGBl. 1963 I S. 241)
Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz UVEG) in der Fassung vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1254).
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland GG vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1478).
bundestag.de
dserver.bundestag.de
Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 24. August 1995 (BT-Drs. 13/2204)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Das Berufsrollenverständnis der Aufsichtsperson mit Hochschulqualifikation (AP I) in der gesetzlichen Unfallversicherung. Berlin 2012 (Memento des Originals vom 23. September 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dguv.de
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Präventionsleistungen der Unfallversicherungsträger. — (Memento des Originals vom 13. September 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dguv.deDresden 2009
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Muster-Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen. Berlin 2015— (Memento des Originals vom 23. September 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dguv.de
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Ausbildungskonzept, die Ausbildung zur Aufsichtsperson I (AP I). — (Memento des Originals vom 19. Februar 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dguv.deBerlin 2014
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Qualitätsrahmenmodell für die Präventionsdienstleistung „Qualifizierung“. Berlin 2008 — (Memento des Originals vom 19. Februar 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dguv.de
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Johannes Feig: Gewerbeaufsicht. In: Webseite der Friedrich-Ebert-Stiftung [2]. Abgerufen am 28. November 2014
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Qualitätsrahmenmodell für die Präventionsdienstleistung „Qualifizierung“. Berlin 2008 — (Memento des Originals vom 19. Februar 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dguv.de
Unfallversicherungsgesetz. (RGBl. Bd. 1884, Nr. 19, S. 69–111)Unfallversicherungsgesetz. In: Wikisource Online-Enzyklopädie. Abgerufen am 2. Dezember 2014
Otto Lueger: Fabrikinspektoren [1]. In: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften - Onlinefassung, Bd. 1. Stuttgart, Leipzig 1904. Abgerufen am 24. November 2014