Christoph Pallaske: Migrationen aus Polen in die Bundesrepublik Deutschland in den 1980er und 1990er Jahren. Migrationsverläufe und Eingliederungsprozesse in sozialgeschichtlicher Perspektive. Waxmann, Münster/New York 2002, S.54–60 (academia.edu).
Neufassung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2005 (BGBl. I S. 2474)
bkge.de
Der Begriff wurde 2003 von dem US-Amerikaner Rogers Brubaker in seinem Aufsatz „Ethnicity without Groups“ geprägt; vgl. die Einladung zum „Nachwuchsworkshop ‚Jenseits der Volksgruppe‘ zur Geschichte und Gegenwart der Russlanddeutschen“ in Osnabrück am 15. und 16. Februar 2018 (PDF).
Diese Personen deutscher Staats- oder Volkszugehörigkeit sind in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG legal definiert als „[Vertriebene, die] nach Abschluss der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen vor dem 1. Juli 1990 oder danach im Wege des Aufnahmeverfahrens vor dem 1. Januar 1993 die ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete, Danzig, Estland, Lettland, Litauen, die ehemalige Sowjetunion, Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Albanien oder China verlassen hat oder verlässt, es sei denn, dass er, ohne aus diesen Gebieten vertrieben und bis zum 31. März 1952 dorthin zurückgekehrt zu sein, nach dem 8. Mai 1945 einen Wohnsitz in diesen Gebieten begründet hat (Aussiedler)“.
Rainer Ohliger: Menschenrechtsverletzung oder Migration? Zum historischen Ort von Flucht und Vertreibung der Deutschen nach 1945, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History 2 (2005), H. 3, S. 429–438 (online).