Fleischhauers Rolle als Informant der deutschen nationalsozialistischen Regierung wurde klar, als die Polizei 1936 bei einer Hausdurchsuchung die Korrespondenz des Schweizer Frontisten Boris Tödtli (1901–1944) sicherstellte. Der Russlandschweizer Tödtli war ein Bewunderer von Hitlers Deutschland und wurde 1938 von einem Berner Gericht (in absentia) als Spion verurteilt. Vgl. Catherine Arber: Frontismus und Nationalsozialismus in der Stadt Bern, Bern 2002. Tödtli wird in einem Polizeirapport auch als Beteiligter beim Verteilen des inkriminierten Aufrufs des BNSE am 13. Juni 1933 im Casino Bern genannt, aber er erscheint dann nicht als Beklagter des Berner Zionistenprozesses.
Georg Haller, Kaufmann, Bern, geb. 1879; Dr. iur. Johann Konrad Meyer, Rechtsanwalt, Bern, geb. 1907. Der zeitweilige Gauleiter Georg Haller war Oberstleutnant der Schweizer Armee und Sohn eines Pfarrers an der Berner Heiliggeist-Kirche. An der Hauptverhandlung 1935 gab er eine längere Auskunft über seine Person, vgl. Stenonographisches Protokoll (PDF-Datei; 4,69 MB), Staatsarchiv des Kt. Bern, Dokumente zum Prozess.
Fleischhauer wurde als Ersatz für den deutschen Nationalsozialisten «Pastor a. D.» Ludwig Münchmeyer, den die Beklagten zuerst als ihren Experten benannten, der aber durch die deutsche Post bei der Übersendung seiner Vorladung in Oldenburg nicht aufzufinden war. Der von den Beklagten als Experte erwünschte Prof. Hausherr, Orientalist an der Universität Zürich, sagte ab. Ulrich Fleischhauer veröffentlichte als einziger Experte seine Expertise (PDF-Datei; 11,59 MB) sogleich in Buchform.
Fischers Anwalt Heinrich Büeler, Zürich, besass kein Fürsprechpatent für den Kanton Bern, deshalb verfasste Fischer selbst eine Eingabe zur Appellation. Vgl. die Dokumente zu Büeler (PDF-Datei; 66 kB) im Archiv für Zeitgeschichte der ETH Zürich.
Vgl. die bei den Gerichtsakten deponierten Nummern des antisemitischen Welt-Dienst, Staatsarchiv des Kt. Bern: 1. September 1934 (PDF-Datei; 3,61 MB), 15. Oktober 1934 (PDF-Datei; 4,03 MB), 15. März 1935 (PDF-Datei; 2,95 MB), 1. April 1935 (PDF-Datei; 3,08 MB).
Fleischhauers Rolle als Informant der deutschen nationalsozialistischen Regierung wurde klar, als die Polizei 1936 bei einer Hausdurchsuchung die Korrespondenz des Schweizer Frontisten Boris Tödtli (1901–1944) sicherstellte. Der Russlandschweizer Tödtli war ein Bewunderer von Hitlers Deutschland und wurde 1938 von einem Berner Gericht (in absentia) als Spion verurteilt. Vgl. Catherine Arber: Frontismus und Nationalsozialismus in der Stadt Bern, Bern 2002. Tödtli wird in einem Polizeirapport auch als Beteiligter beim Verteilen des inkriminierten Aufrufs des BNSE am 13. Juni 1933 im Casino Bern genannt, aber er erscheint dann nicht als Beklagter des Berner Zionistenprozesses.
Vgl. die Ausführungen von Richter Walter Meyer zu Fleischhauers Intervention im Stenographischen Protokoll 1935 (PDF-Datei; 163 kB), Staatsarchiv des Kt. Bern.
Wichtiges Quellenmaterial zum Prozess befindet sich jetzt im Archiv für Zeitgeschichte der ETH Zürich unter den Beständen des SIG (PDF-Datei; 54 kB) und den persönlichen Akten von Georges Brunschvig (PDF-Datei; 63 kB)