Viktoria Antray: Etappensieg. In: miju schreibt Geschichte. Alexander Berchold (Hrsg.), Nr. 22, 1. August 2017, S. 6–11 (Volltext online auf Issuu, abgerufen am 12. Februar 2021). Hier: S. 7 unten: „Der Aufschrei [nach den Doping-Vorwürfen und dem Doping-Verfahren] ist groß, naturgemäß in Österreich am größten, lange Prozesse folgen. Kohl nennt Namen. Die Stadt Wolkersdorf möchte den Ehrenring zurück.“ Sowie S. 8, linke Spalte unten: „Über seine Vergangenheit kann der Wolkersdorfer heute ganz offen sprechen: »Den Ehrenring habe ich Wolkersdorf zurückgegeben, weil sie ihn zurückhaben wollten. Ich habe ihn ja auch nicht verdient, daher war das kein Thema für mich«, sagt er selbstbewusst.“
Riesen-Jubel: Wolkersdorf feiert Tour-Helden Bernhard Kohl. In: oe24.at, 3. August 2008, abgerufen am 12. Februar 2021. Zitat: „Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (V) bezeichnete den Gerolsteiner-Fahrer als "besondere Persönlichkeit" und "Vorbild für die Jugend". Von Bürgermeister Norbert Heurteur (V) wurde Kohl der Goldene Ehrenring der Stadtgemeinde Wolkersdorf überreicht.“
Michael Fruhmann: „Das falsche Signal“. Kohl im Interview mit ORF.at. In: sport.ORF.at, 25. Oktober 2008, abgerufen am 12. Februar 2021.
Michael Fruhmann: Das Zeug zum Sieger. Zanier im Interview mit ORF.at im Zusammenhang mit der 95. Tour de France. In: sport.ORF.at, 26. Juli 2008, abgerufen am 12. Februar 2021.
Pressemitteilung über das bei der Rechtskommission der NADA Austria anhängige Dopingverfahren Bernhard Kohl (Radsport) (Memento vom 4. Juli 2010 im Internet Archive) (PDF; 986 kB). In: Website der Nationalen Anti-Doping Agentur Austria GmbH (NADA Austria), 15. Juni 2010. Zitat: „Entscheidung der Rechtskommission der NADA Austria: Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen durch Einnahme, Anwendung und Besitz von verbotenen Substanzen bzw. Methoden im Zeitraum von April 2001 bis zumindest September 2008[.] Verhängung einer zusätzlichen lebenslangen Sperre nach Ablauf der bereits verhängten Sperre am 3.7.2010[.] Aussetzung der Zusatzsperre nach Ablauf von 4 Jahren, womit eine Startberechtigung wieder ab 4.7.2014 besteht“.