Weimarer Verfassung. Abgerufen am 30. Mai 2008. Die Arbeiter und Angestellten erhalten zur Wahrnehmung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Interessen gesetzliche Vertretungen in Betriebsarbeiterräten sowie in nach Wirtschaftsgebieten gegliederten Bezirksarbeiterräten und in einem Reichsarbeiterrat.
BetrVG-Reform 2001. Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht, abgerufen am 18. Mai 2024.
web.archive.org
IAB Betriebspanel Arbeitgeberbefragung 2011, Frage 77a. Die Frage: „Gibt es in Ihrem Betrieb einen nach dem Betriebsverfassungsgesetz bzw. dem Personalvertretungsgesetz gewählten Betriebsrat oder Personalrat?“ beantworteten 4.307 von 15.967 befragte Arbeitgeber mit „ja“. Archivierte Kopie (Memento vom 7. August 2013 im Internet Archive)