Besagter Seitenflügel wird offenbar in einigen Hofbeschreibungen nicht mitgezählt. In diesen Fällen handelt es sich beim ersten Seitenflügel also offenbar um den zweiten Seitenflügel und beim Zweiten um den dritten Seitenflügel. Vgl. beispielsweise Denkmalliste Flensburg