Artikel 9a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz „Jeder männliche Staatsbürger ist wehrpflichtig. Staatsbürgerinnen können freiwillig Dienst im Bundesheer als Soldatinnen leisten und haben das Recht, diesen Dienst zu beenden.“
Symposium „WoMen serving together“. Bundesheer, 12. Oktober 2011, abgerufen am 13. November 2011: „Derzeit leisten knapp 400 Frauen Dienst beim Bundesheer, das sind knapp zwei Prozent, ein Prozentsatz, den es zu steigern gilt, so der Konsens am Podium.“
Oliver Mark: Frauen beim Heer: Langer Marsch durchs Minenfeld.derStandard.at, 9. November 2011, abgerufen am 9. November 2011: „derStandard.at: Das Bundesheer steht Frauen immerhin schon seit 13 Jahren offen. Warum hat man es in dieser Zeit nicht geschafft, den Beruf attraktiver zu machen?
Moosmaier: Erst in den letzten Jahren wurden verstärkt Maßnahmen gesetzt. Heuer gab es zum Beispiel im Rahmen vom „Girls’ Day“ Einladungen an 480.000 junge Frauen. 528 waren dann einen Tag bei uns zum Schnuppern, was letztendlich in 50 neuen Anmeldungen für den Ausbildungsdienst resultierte.“
Gleiche Fitness-Beurteilung für Mann und Frau. Schweizer Armee, 2007, archiviert vom Original am 28. Januar 2016; abgerufen am 3. Dezember 2011 (TFR=Test Fitness Rekrutierung): „Da die Frauen in allen Truppengattungen die gleichen minimalen körperlichen Anforderungen erfüllen müssen wie die Männer, werden sie beim TFR jetzt auch gleich beurteilt.“
Gleiche Fitness-Beurteilung für Mann und Frau. Schweizer Armee, 2007, archiviert vom Original am 28. Januar 2016; abgerufen am 3. Dezember 2011 (TFR=Test Fitness Rekrutierung): „Da die Frauen in allen Truppengattungen die gleichen minimalen körperlichen Anforderungen erfüllen müssen wie die Männer, werden sie beim TFR jetzt auch gleich beurteilt.“