Roman Herzog: GG Art. 57 [Vertretung]. In: Beck-online Datenbank. C. H. Beck, Januar 2023, abgerufen am 10. September 2023 (rechtsvergleichend hierzu Art. 51 WeimVerf. „Der Reichspräsident wird im Falle seiner Verhinderung durch den Reichskanzler vertreten. Dauert die Verhinderung voraussichtlich längere Zeit, so ist die Vertretung durch ein Reichsgesetz zu regeln.“ [Neue Fassung des Absatzes 1 durch Reichsgesetz zur Änderung der Reichsverfassung vom 17. 12.1931 (RGBl. 1932 I, S. 547): (1) „Der Reichspräsident wird im Falle seiner Verhinderung durch den Präsidenten des Reichsgerichts vertreten“.] (2) „Das gleiche gilt für den Fall einer vorzeitigen Erledigung der Präsidentschaft bis zur Durchführung der neuen Wahl. documentarchiv.de sowie Gesetz über die Stellvertretung des Reichspräsidenten. Vom 10. März 1925.).
Die Bundesregierung: § 12 [Zuständigkeit und Wirksamwerden der Ernennung] Bundesbeamtengesetz (BBG). (PDF) In: Website des Bundesgesetzblattes. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, 11. Februar 2009, abgerufen am 3. August 2023 (§ 43 [Gnadenrecht] Bundesbeamtengesetz (BBG): Der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten oder der von ihr oder ihm bestimmten Stelle steht hinsichtlich des Verlustes der Beamtenrechte das Gnadenrecht zu. Wird im Gnadenweg der Verlust der Beamtenrechte in vollem Umfang beseitigt, gilt ab diesem Zeitpunkt § 42 Bundesbeamtengesetz (BBG) entsprechend.
§ 54 [Einstweiliger Ruhestand] Bundesbeamtengesetz (BBG): Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident kann jederzeit die nachfolgend genannten politischen Beamtinnen und politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzen, wenn sie Beamtinnen auf Lebenszeit oder Beamte auf Lebenszeit sind:).
Vgl. § 18 [Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung] Absatz 6 Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149): „Der Bundespräsident kann eine Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung berufen.“
Nach der Aufdeckung verschiedener Parteispendenskandale setzte der damalige Bundespräsident Johannes Rau im Jahr 2000 eine Sachverständigenkommission ein, um weiterhin bestehende Probleme der Parteienfinanzierung zu untersuchen. Die Empfehlungen der „Parteienfinanzierungskommission“, die im folgenden Jahr vorgelegt wurden, flossen teilweise in die Änderung des Parteiengesetzes ein, die der Bundestag 2002 beschloss. Die Abgeordneten führten strengere Regelungen für Barspenden, erweiterte Anzeigepflichten und neue Strafvorschriften ein. (Vgl. Heinrich Pehle; 14. März 2018): Parteien in Deutschland – Die Finanzierung der Parteien in Deutschland, Bundeszentrale für politische Bildung (bpb.de).
Vgl. Art. 65a Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 19. März 1956, Bundesgesetzblatt I S. 112.
Der Bundesminister des Innern Hermann Höcherl: Dritter Erlaß über die Anerkennung als Ehrenzeichen. (PDF) In: Website des Bundesgesetzblatts. Bundesministerium der Justiz, 3. August 1964, abgerufen am 10. September 2023.
Hans-Peter Schwarz: Konrad Adenauer: A German Politician and Statesman in a Period of War, Revolution and Reconstruction. Band 2: The Statesman, 1952–1967, Berghahn Books, Providence 1997, S. 379. Zeitgleich wurde beschlossen, im wiederhergerichteten Reichstag regelmäßig Bundestagssitzungen stattfinden zu lassen. Damit sollte demonstriert werden, dass man die deutsche Frage (Wiedervereinigung) und die Hauptstadtfrage für offen hielt.
Der Bundespräsident soll als unabhängige Persönlichkeit das Gemeinsame repräsentieren, Vertrauen schaffen, moralische Maßstäbe setzen, Ratschläge geben, in Kontroversen ausgleichend wirken und Würde ausstrahlen. Alle bisherigen Amtsinhaber haben diese Integrationsfunktion wahrgenommen, wenn auch mit unterschiedlichen Akzenten. In der Regel genießen sie eine höhere Beliebtheit als andere Politiker, und das Amt des Bundespräsidenten wird von den Bürgern positiver bewertet als jedes andere politische Amt. Vgl. Pötzsch, Horst: Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2009, S. 97–103.
Fußnoten
Meta-Links
Horst Pötzsch: Bundesregierung. Bundeszentrale für politische Bildung, 15. Dezember 2009, abgerufen am 15. September 2024 (Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2009, S. 105–109.).
Vgl. § 18 [Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung] Absatz 6 Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149): „Der Bundespräsident kann eine Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung berufen.“
Nach der Aufdeckung verschiedener Parteispendenskandale setzte der damalige Bundespräsident Johannes Rau im Jahr 2000 eine Sachverständigenkommission ein, um weiterhin bestehende Probleme der Parteienfinanzierung zu untersuchen. Die Empfehlungen der „Parteienfinanzierungskommission“, die im folgenden Jahr vorgelegt wurden, flossen teilweise in die Änderung des Parteiengesetzes ein, die der Bundestag 2002 beschloss. Die Abgeordneten führten strengere Regelungen für Barspenden, erweiterte Anzeigepflichten und neue Strafvorschriften ein. (Vgl. Heinrich Pehle; 14. März 2018): Parteien in Deutschland – Die Finanzierung der Parteien in Deutschland, Bundeszentrale für politische Bildung (bpb.de).
Bundespräsidialamt: Die deutschen Bundespräsidenten. Bundeszentrale für politische Bildung, 14. Februar 2022, abgerufen am 27. Mai 2023.
Peter Borowsky: 68er-Bewegung. Das Ende der „Ära Adenauer“. In: bpb.de. Bundeszentrale für politische Bildung (nichtrechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern), 5. April 2022, abgerufen am 20. Mai 2023 (Als im Sommer 1959 die zweite Amtszeit von Bundespräsident Theodor Heuss ablief, schlug Adenauer zunächst Ludwig Erhard als Nachfolger vor. In der Öffentlichkeit wurde sofort der Verdacht laut, daß Adenauer den populären Wirtschaftsminister in das machtlose Repräsentationsamt „fortloben“ wollte, damit Erhard nicht mehr als Kanzlernachfolger in Betracht käme. Erhard lehnte ab, und daraufhin meldete Adenauer zur allgemeinen Überraschung selbst am 7. April 1959 seine Kandidatur für das Präsidentenamt an. Er hatte offenkundig die Absicht, als Bundespräsident die Politik seines Nachfolgers zu kontrollieren. Als Adenauer jedoch einsah, wie begrenzt die Möglichkeiten des Bundespräsidenten sind, in politische Entscheidungen einzugreifen, und als sich herausstellte, daß die CDU/CSU-Fraktion trotz Adenauers Bedenken an Ludwig Erhard als Kanzlerkandidaten festhalten würde, zog er am 5. Juni 1959 seine Kandidatur wieder zurück und überredete Landwirtschaftsminister Heinrich Lübke, sich der Wahl zu stellen. Lübke wurde daraufhin am 1. Juli 1959 von der Bundesversammlung in Berlin zum Bundespräsidenten gewählt und blieb nach seiner Wiederwahl 1964 bis 1969 im Amt.).
Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten: Die deutschen Bundespräsidenten. In: Website des Bundespräsidialamts. Bundespräsidialamt, 14. Februar 2022, abgerufen am 20. Mai 2023 (1959 wurde Lübke zum Bundespräsidenten gewählt. Das wichtigste außenpolitische Projekt war ihm die Entwicklungshilfe, die Bekämpfung des Hungers in der Welt. Innenpolitisch setzte er sich für eine Einbeziehung der SPD in die Regierungsverantwortung ein, wie sie in Form der Großen Koalition zwischen 1966 und 1969 Realität wurde.).
Wolfgang Benz (TU Berlin): Zwischen Amnesie und Erinnerungskultur – Die Deutschen und der 8. Mai 1945. In: bpb.de. Bundeszentrale für politische Bildung, 24. Mai 2019, abgerufen am 20. Mai 2023 (Die schärfste Gangart schlug der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag an. Alfred Dregger machte sich mit seinen Attacken gegen die Weizsäcker-Rede zum Wortführer der Rechten mit Sentenzen, wie sie heute wieder aus den Reihen der AfD zu hören sind. Dem Diktum „der 8. Mai war ein Tag der Befreiung“ setzte Dregger das trotzige Auftrumpfen entgegen „Es muss endlich Schluss sein mit der uns von den Siegermächten aufgezwungenen Geschichtsbetrachtung“. So sprach Dregger auch zehn Jahre später – nunmehr als Ehrenvorsitzender der Fraktion – vor dem „Verband Deutscher Soldaten“, bejubelt von Ultrarechten, die etwa die Teilung Deutschlands nicht als Folge nationalsozialistischer Hybris, sondern als Diktat der Sieger sehen wollten. Die Wehrmachtsausstellung nannte er einen „Angriff auf Deutschland“.).
Redaktion der Bundeszentrale für politische Bildung: Die deutschen Bundespräsidenten. In: bpb.de. Bundeszentrale für politische Bildung, 14. Februar 2022, abgerufen am 20. Mai 2023.
Ernst Eisenbichler: Kanzler-Macher, Bundespräsident, Sänger. Ein Rückblick. In: br.de. Bayerischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts, 24. August 2016, abgerufen am 20. Mai 2023.
bundesarchiv.de
Michael Hollmann: Gesetz gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel. In: bundesarchiv.de. Präsident des Bundesarchiv, abgerufen am 20. Mai 2023 (Vgl. die Schriftwechsel zwischen Bleek und Globke vom 14. und 24. Juli 1961 sowie zwischen Adenauer und Lübke vom 14. Aug. und 1. Sept. 1961 in B 136/2479 und B 122/45543. - Während Adenauer auf eine Verkündigung des von Bundestag und Bundesrat ordnungsgemäß verabschiedeten Gesetzes drängte, veranlasste Lübke nach Zuleitung des Gesetzes am 15. Aug. 1961 eine zusätzliche Überprüfung durch den Tübinger Staatsrechtslehrer Otto Bachof. Am 7. Okt. 1961 teilte der Bundespräsident dem Bundeskanzler mit, dass er das Gesetz in materieller wie in formeller Hinsicht für verfassungswidrig halte und sich nicht dazu entschließen könne, es in der vorgelegten Fassung auszufertigen und zu verkünden. (Bachofs Gutachten vom 15. Sept. 1961 und Lübkes Schreiben vom 7. Okt. 1961 in B 136/2479 und B 122/45543). Das unausgefertigte Gesetz wurde in der neuen Legislaturperiode nicht wieder aufgegriffen.).
Manfred Agethen: Biographie Steffen Heitmann. In: Internetpublikation der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. Konrad-Adenauer-Stiftung e. V., abgerufen am 20. Mai 2023 (1993 war Heitmann für einige Wochen Kandidat der CDU für das Amt des Bundespräsidenten. Nach öffentlicher und parteiinterner Schelte wegen unbedachter Äußerungen vor allem zur Ausländer- und Familienpolitik zog er seine Kandidatur Ende November zurück; vielen Kritikern missfiel seine ausgeprägt konservative Grundhaltung.).
bundespolizei.de
Dieter Romann: Bundespolizei-Flugdienst. In: Website der Bundespolizeipräsidiums. Bundespolizeipräsidium, abgerufen am 10. September 2023.
Wenn ein ausländischer Staat einen Botschafter nach Deutschland entsenden möchte, muss er zunächst die Zustimmung der Bundesrepublik einholen. Hierzu beantragt er das Agrément beim Bundespräsidenten, wobei das Verfahren dem der Entsendung deutscher Diplomaten entspricht.
Bei der Akkreditierung in Deutschland wird der designierte Botschafter mit einem kleinen militärischen Zeremoniell vor dem Amtssitz des Bundespräsidenten empfangen. Im Anschluss trägt er sich in das Gästebuch ein und begibt sich dann mit hochrangigen Mitarbeitern seiner Botschaft in den Langhanssaal von Schloss Bellevue, wo er dem Bundespräsidenten sein Beglaubigungsschreiben sowie das Abberufungsschreiben seines Vorgängers überreicht.
Anschließend ziehen sich der neue Botschafter und der Bundespräsident zu einem ersten Gespräch zurück, das sowohl dem gegenseitigen Kennenlernen als auch der Übermittlung politischer Nachrichten dient. Zum Abschluss erfolgt die Verabschiedung des Botschafters mit einem kleinen militärischen Zeremoniell, bei dem die Nationalflagge seines Landes vor Schloss Bellevue gehisst wird, um zu signalisieren, dass er sein Amt nun rechtswirksam ausübt. Der Botschafter fährt im Wagen des Bundespräsidenten zu und von seinem Amtssitz, während die Berliner Polizei eine Ehreneskorte von fünf Motorradfahrern bereitstellt. (vgl. https://www.bundespraesident.de/)
Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten: Amtssitze. In: Website des Bundespräsidialamts. Bundespräsidialamt, abgerufen am 10. September 2023.
Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten: Theodor Heuss (1949–1959). In: bundespraesident.de. Bundespräsidialamt, abgerufen am 27. Mai 2023.
Horst Köhler: Theodor Heuss – Erzieher zur Demokratie. (PDF) In: Website des Bundespräsidialamts. Bundespräsidialamt, 4. Dezember 2007, abgerufen am 10. September 2023.
Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten: Gustav Heinemann (1969–1974). In: bundespraesident.de. Bundespräsidialamt, abgerufen am 20. Mai 2023.
Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten: Gustav Heinemann (1969–1974). In: bundespraesident.de. Bundespräsidialamt, abgerufen am 20. Mai 2023 (Nach seiner Amtszeit kehrte Heinemann wieder nach Essen zurück, nahm aber bis zu seinem Tod am 7. Juli 1976 auch aktiv Anteil am politischen Geschehen.).
Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten (Stabsstelle Kommunikation | Presse): Karl Carstens (1979–1984). In: Website des Bundespräsidenten. Bundespräsidialamt, abgerufen am 20. Mai 2023 (Als die CDU ihn 1979 als Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten aufstellte, warf die Presse ihm seine frühere nominelle NSDAP-Mitgliedschaft vor.).
Internetredaktion des Bundespräsidialamtes: Gedenkveranstaltung im Plenarsaal des Deutschen Bundestages zum 40. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges in Europa. In: bundespraesident.de. Sprecherin des Bundespräsidenten / Presse und Kommunikation, 9. Mai 1985, abgerufen am 20. Mai 2023 (Kaum ein Jahr im Amt bietet er mit seiner historischen Rede zum 40. Jahrestag des Kriegsendes 1985 eine Demonstration seiner Überparteilichkeit.): „Viele Völker gedenken heute des Tages, an dem der Zweite Weltkrieg in Europa zu Ende ging. Seinem Schicksal gemäß hat jedes Volk dabei seine eigenen Gefühle. Sieg oder Niederlage, Befreiung von Unrecht und Fremdherrschaft oder Übergang zu neuer Abhängigkeit, Teilung, neue Bündnisse, gewaltige Machtverschiebungen – der 8. Mai 1945 ist ein Datum von entscheidender historischer Bedeutung in Europa.“
Internetredaktion des Bundespräsidialamts: Richard von Weizsäcker (1984–1994). In: bundespraesident.de. Der Bundespräsident – Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, abgerufen am 20. Mai 2023 (Nach dem Fall der Mauer mahnte er zur „Behutsamkeit beim Zusammenwachsen von DDR und Bundesrepublik Deutschland“ und setzte sich für Berlin als Hauptstadt des vereinigten Deutschlands ein.).
Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten im Bundespräsidialamt: Veronica Carstens. In: bundespraesident.de. Bundespräsidialamt, abgerufen am 20. Mai 2023.
Redaktion Digital der Bundesregierung: "Berliner Rede" von Bundespräsident Johannes Rau. am 18. Mai 2001 im Otto-Braun-Saal der Staatsbibliothek zu Berlin:. In: bundesregierung.de. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 18. Mai 2001, abgerufen am 23. Mai 2023.
Verfasser: Ben Konfitin, Ref. iur. Jennifer Schwagmeier (aktualisiert von Franziska Stamm): Aktueller Begriff. (PDF) Der Bundespräsident. In: Website https://www.bundestag.de/. Deutscher Bundestag – Abteilung Außenbeziehungen, Europa und Analyse – Unterabteilung Wissenschaftliche Dienste WD 3 (Verfassung und Verwaltung), 27. Januar 2022, abgerufen am 26. November 2023.
Ben Konfitin, Ref. iur. Jennifer Schwagmeier (aktualisiert von Franziska Stamm): Aktueller Begriff | Der Bundespräsident. (PDF) Deutscher Bundestag – Abteilung Außenbeziehungen, Europa und Analyse – Unterabteilung Wissenschaftliche Dienste WD 3 (Verfassung und Verwaltung). In: bundestag.de. 27. Januar 2022, abgerufen am 26. November 2023: „Teils wird er der vollziehenden Gewalt zugerechnet, teils keiner der drei Staatsgewalten. Er ist kein Teil der Bundesregierung und – anders als etwa der französische Staatspräsident – kein regierender Präsident.“
Online-Dienste des Deutschen Bundestages: Parlament. Die Regierung der Paulskirche: Reichsverweser Erzherzog Johann und die Provisorische Zentralgewalt 1848/49. In: Website https://www.bundestag.de/. Deutscher Bundestag: Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, abgerufen am 25. November 2023.
Ben Konfitin/Ref. iur. Jennifer Schwagmeier: Aktueller Begriff – Der Bundespräsident. (PDF) In: bundestag.de. Deutscher Bundestag – Fachbereich WD 3, Verfassung und Verwaltung, 23. Dezember 2016, abgerufen am 26. September 2024.
Sandra Schmid (sas, Online-Dienste des Deutschen Bundestages): Vor 40 Jahren: Karl Carstens ordnet die Auflösung des Bundestages an. In: 20. Deutscher Bundestag. 20. Deutscher Bundestag – Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, 4. Januar 2023, abgerufen am 20. Mai 2023 (Vor 40 Jahren, am 6. Januar 1983, hat der damalige Bundespräsident Karl Carstens die Auflösung des Deutschen Bundestages angeordnet und damit den Weg zu Neuwahlen freigemacht. Die Bundestagswahl fand dann am Sonntag, 6. März 1983, statt und bestätigte die von Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) geführte Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP im Amt.).
9. Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland: Stenografischer-Bericht zur 9. Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland. (PDF; 0,4 MB) In: www.bundestag.de. 9. Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland, 23. Mai 1989, S. 4, abgerufen am 20. Mai 2023 (Richard von Weizsäcker betritt die Bonner Beethovenhalle am 23. Mai 1989, begleitet von den Bundestagsvizepräsidenten Annemarie Renger und Richard Stücklen, in welcher er zum Bundespräsidenten gewählt wird.): „Rita Süßmuth: "Für die Wahl zum Bundespräsidenten ist von den Vorsitzenden der Koalitionsparteien CDU/CSU und FDP sowie vom Vorsitzenden der SPD Herr Dr. Richard von Weizsäcker vorgeschlagen worden. Er hat seine Bereitschaft zu einer erneuten Kandidatur erklärt. Ich stelle im Namen des Sitzungsvorstandes fest, dass der Wahlvorschlag den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht.“
Online-Redaktion des Deutschen Bundestages: Geschichte. Vor 65 Jahren: Erste Bundesversammlung in Berlin. In: bundestag.de. Deutscher Bundestag, 10. Juli 2019, abgerufen am 23. Mai 2023.
Online-Dienste des Deutschen Bundestages: Parlament. Frank-Walter Steinmeier zum neuen Bundespräsidenten gewählt. In: bundestag.de. Deutscher Bundestag: Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, 12. Februar 2017, abgerufen am 19. Mai 2023.
Annette Rollmann: "Die Deutschen haben zu wenig Vertrauen in sich selbst". Interview mit Horst Köhler, Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten von CDU/CSU und FDP. In: Das Parlament Nr. 19. Deutscher Bundestag, 3. Mai 2004, abgerufen am 20. Mai 2023.
Vgl. BVerfGE136, 277 – null
91: Der Verfassungsgeber hat im Grundgesetz das Amt des Bundespräsidenten aufgrund der Erfahrungen mit der Weimarer Reichsverfassung konzipiert.
93: Aus der Sicht des Verfassungsgebers der Jahre 1948/49 hatte dieses Präsidialsystem mit seinen weitreichenden Machtbefugnissen jedoch entscheidend dazu beigetragen, der Diktatur den Weg zu bereiten (vgl. Süsterhenn, in: Parlamentarischer Rat, 2. Sitzung, Sten. Bericht, S. 25). Bei der Schaffung des Grundgesetzes bestand deshalb weitgehend Einigkeit, dass der Bundespräsident … nicht mit einer dem Reichspräsidenten vergleichbaren Machtfülle ausgestattet (vgl. statt vieler Fritz, in: Bonner Kommentar, Bd. 8, Art. 54 Rn. 14 <Februar 2001>), auf dieses Amt aber auch nicht verzichtet werden sollte.
94: Demgemäß sollte der Bundespräsident gegenüber anderen Organen möglichst unabhängig, insbesondere nicht verantwortlich im parlamentarischen Sinne sein (vgl. Carlo Schmid, in: Parlamentarischer Rat, Hauptausschuss, Protokoll, S. 116) und eine ausgleichende Stellung haben (vgl. Bericht über den Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee, S. 41 f).
95: Vor diesem Hintergrund entspricht es den verfassungsrechtlichen Erwartungen an das Amt des Bundespräsidenten und der gefestigten Verfassungstradition seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland, dass der Bundespräsident eine gewisse Distanz zu Zielen und Aktivitäten von politischen Parteien und gesellschaftlichen Gruppen wahrt (vgl. BVerfGE 89, 359 <362 f.>; vgl. auch BVerfGE 114, 121 <159>)
Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts: BVerfGE 136, 277-323. In: Website des Bundesverfassungsgerichts. Bundesverfassungsgericht, 10. Juni 2014, abgerufen am 10. September 2023 (Jarass/Pieroth/Jarass, 17. Aufl. 2022, GG Art. 54 Rn. 3-7).
Das Bundesverfassungsgericht befand, der Bundespräsident dürfe seiner eigenen Beurteilung der politischen Gegebenheiten nicht den Vorrang vor der Einschätzung des Bundeskanzlers geben, wenn letzterer zu der Überzeugung gelangt sei, seine politischen Gestaltungsmöglichkeiten seien bei den gegebenen politischen Kräfteverhältnissen erschöpft. Der Bundespräsident habe „die Einschätzungskompetenz und Beurteilungskompetenz des Bundeskanzlers zu beachten, wenn nicht eine andere, die Auflösung verwehrende Einschätzung der politischen Lage der Einschätzung des Bundeskanzlers eindeutig vorzuziehen ist.“ (BVerfG, Urteil vom 16. Februar 1983 – 2 BvE 1, 2, 3, 4/83 –, BVerfGE 62, S. 1 ff., Leitsatz 8.2, Absatz-Nr. 139) – Allerdings sei die Voraussetzung für die Auflösung des Bundestages das Vorhandensein einer „echten“ Krise. Somit war das Vorgehen der Bundesregierung Kohl zumindest problematisch.
BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 – 2 BvQ 59/19 –, Rn. 21, bverfg.de (abgerufen am 13. Dezember 2023); BVerfGE 131, 47 <53>; 34, 9 <23>.
deutsche-biographie.de
Horst Möller (München): Scheel, Walter 1919–2016. FDP-Politiker, Bundesminister, Bundespräsident. In: Nationalbiografie-online. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, 1. Januar 2023, abgerufen am 20. Mai 2023 (Höhepunkt der politischen Laufbahn Scheels war 1974 die Wahl zum Bundespräsidenten. Er übte dieses Amt mit sichtbarer Freude am Repräsentieren aus, verstand sich aber als politischer Bundespräsident und agierte auch so: Er besaß weiterhin Einfluss in der FDP und weigerte sich beispielsweise im August 1976, das Gesetz über die Aufhebung des Prüfungsverfahrens bei Wehrdienstverweigerung (Postkartennovelle) zu unterzeichnen.).
deutscher-zukunftspreis.de
m.deutscher-zukunftspreis.de
Online-Redaktion des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft e. V.: 17. September 1997 – Pressemitteilungen vom Deutschen Zukunftspreis 1997. Deutscher Zukunftspreis 1997 – Preis des Bundespräsidenten für Technik und Innovation. In: deutscher-zukunftspreis.de. Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e. V., 17. September 1997, abgerufen am 20. Mai 2023.
deutschlandfunk.de
Otto Langels: Vor 50 Jahren. Die Wahl Gustav Heinemanns zum Bundespräsidenten. In: deutschlandfunk.de. Deutschlandradio Körperschaft des öffentlichen Rechts, 5. März 2019, abgerufen am 20. Mai 2023.
Michael Kuhlmann: „Ruck-Rede“ vor 25 Jahren. Roman Herzogs Weckruf an die Nation. In: deutschlandfunk.de. Deutschlandradio Körperschaft des öffentlichen Rechts, 15. April 2022, abgerufen am 20. Mai 2023.
Michael Kuhlmann: „Ruck-Rede“ vor 25 Jahren. Roman Herzogs Weckruf an die Nation. In: deutschlandfunk.de. Deutschlandradio Körperschaft des öffentlichen Rechts, 25. April 2022, abgerufen am 20. Mai 2023 (Herzog: „Was ist los mit unserem Land? Im Klartext: Der Verlust wirtschaftlicher Dynamik, die Erstarrung der Gesellschaft, eine unglaubliche mentale Depression – das sind die Stichworte der Krise. Sie bilden einen allgegenwärtigen Dreiklang, aber einen Dreiklang, aber in Moll.“).
Frank Grotelüschen: 20 Jahre Deutscher Zukunftspreis. Im Dickicht der Visionen. In: deutschlandfunk.de. Deutschlandradio Körperschaft des öffentlichen Rechts, 27. November 2016, abgerufen am 20. Mai 2023.
Renate Faerber-Husemann: Zum Tode von Johannes Rau. In: deutschlandfunk.de. Deutschlandradio Körperschaft des öffentlichen Rechts, 27. Januar 2006, abgerufen am 20. Mai 2023.
Alexander von Sallach: Silbermedaille für den Behindertensport. In: Website www.die-deutschen-orden.de. www.die-deutschen-orden.de, abgerufen am 9. September 2023.
diplo.de
luxemburg.diplo.de
Akkreditierung von Botschafterin Dr. Heike Peitsch. In: luxemburg.diplo.de. Deutsche Botschaft Luxemburg, abgerufen am 27. September 2024 (Über die Besetzung der Botschafterposten entscheidet zunächst das Bundeskabinett auf Vorschlag des Auswärtigen Amts. Zu dieser Entscheidung wird die Zustimmung des Bundespräsidenten eingeholt. Nach Erteilung des Agréments im Empfängerstaat durch Anfrage des Auswärtigen Amtes, ernennt der Bundespräsident die vorgeschlagene Person zum Botschafter und unterzeichnet ein entsprechendes Beglaubigungsschreiben. Der Botschafter übergibt dem Staatsoberhaupt des Empfängerstaates das Beglaubigungsschreiben. Dieser Akt, Akkreditierung genannt, ermöglicht ihm die Aufnahme der Amtsgeschäfte als Botschafter im Empfängerland. Der Botschafter ist der persönliche Vertreter des Bundespräsidenten bei dem Staatsoberhaupt des Empfangsstaats. (§ 3 Auslandsvertretungen Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD)).).
documentarchiv.de
Roman Herzog: GG Art. 57 [Vertretung]. In: Beck-online Datenbank. C. H. Beck, Januar 2023, abgerufen am 10. September 2023 (rechtsvergleichend hierzu Art. 51 WeimVerf. „Der Reichspräsident wird im Falle seiner Verhinderung durch den Reichskanzler vertreten. Dauert die Verhinderung voraussichtlich längere Zeit, so ist die Vertretung durch ein Reichsgesetz zu regeln.“ [Neue Fassung des Absatzes 1 durch Reichsgesetz zur Änderung der Reichsverfassung vom 17. 12.1931 (RGBl. 1932 I, S. 547): (1) „Der Reichspräsident wird im Falle seiner Verhinderung durch den Präsidenten des Reichsgerichts vertreten“.] (2) „Das gleiche gilt für den Fall einer vorzeitigen Erledigung der Präsidentschaft bis zur Durchführung der neuen Wahl. documentarchiv.de sowie Gesetz über die Stellvertretung des Reichspräsidenten. Vom 10. März 1925.).
Hannes Alpen: Der Verteidiger der Demokratie. In: Website https://www.friedrich-ebert.de/. Friedrich-Ebert-Stiftung e.V., abgerufen am 2. Oktober 2024: „Freiheit und Recht sind Zwillingsschwestern. Die Freiheit kann sich nur in fester staatlicher Ordnung gestalten. Sie zu schützen und wiederherzustellen, wo sie angetastet wird, das ist das erste Gebot derer, die die Freiheit lieben.
Rede in der Nationalversammlung, 11.2.1919“
Vgl. Artikel 39 Absatz 3 Satz 2 zweite Alternative Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung
Der Bundespräsident behält sich vor, in rechtskräftig abgeschlossenen Strafsachen, Disziplinarsachen oder Ehrengerichtssachen, in denen das Begnadigungsrecht dem Bund zusteht, folgende Gnadenerweise selbst zu erteilen:
1. den Erlass oder die Milderung einer Strafe, wenn der Bundesgerichtshof oder in Ausübung von Gerichtsbarkeit des Bundes ein Oberlandesgericht im ersten Rechtszug oder wenn ein anderes Gericht des Bundes erkannt hat, mit Ausnahme der Gewährung von Strafausstand;
2. die Beseitigung der dienst- oder versorgungsrechtlichen Folgen einer strafgerichtlichenVerurteilung;
3. die Aufhebung der nachstehend bezeichneten Disziplinarmaßnahmen:
a) Entfernung aus dem Dienst oder dem Dienstverhältnis,
b) Aberkennung des Ruhegehalts oder Aberkennung der Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen;
4. die Gewährung eines Unterhaltsbeitrags;
5. die Aufhebung der gegen einen Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof erkannten Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft. (Art. 1 [Vorbehaltene Gnadenentschließungen] Anordnung des Bundespräsidenten über die Ausübung des Begnadigungsrechts des Bundes)
Vgl. Art. 59 Abs. 1 Satz 2 – [Völkerrechtliche Vertretung und Verträge] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
Vgl. Art. 115a [Feststellung des Verteidigungsfalles] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: „Ist die Feststellung des Verteidigungsfalles verkündet und wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen, so kann der Bundespräsident völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalles mit Zustimmung des Bundestages abgeben.“
„Das Amt des Bundespräsidenten beginnt mit dem Ablauf der Amtszeit seines Vorgängers, jedoch nicht vor Eingang der Annahmeerklärung beim Präsidenten des Bundestages.“ (§ 10 BPräsWahlG) – Die Amtszeit beginnt nicht erst mit der Eidesleistung. Dazu Maunz–Dürig, Grundgesetz, 56. Ergänzungslieferung 2009, Rn. 2 zu Art. 56 GG: „Eidesleistung und Amtsantritt stehen nach Art. 56 Satz 1 zwar in einem nahen zeitlichen Zusammenhang, bedingen einander aber nicht. Von Verfassungs wegen ist sowohl der Fall denkbar, dass der neugewählte Bundespräsident noch vor seiner Vereidigung amtlich tätig wird (weil seine Amtszeit bereits begonnen hat), als auch der Fall, dass die Leistung des Eides noch vor dem Beginn der Amtszeit erfolgt (also noch während der Amtszeit des Vorgängers). Doch stehen dem zuletzt genannten Ablauf der Ereignisse zumindest Gesichtspunkte des politischen Taktes gegenüber dem Vorgänger im Wege. […] In keinem Falle aber trifft Art. 56 selbst irgendeine Bestimmung über den Beginn der Amtszeit des Bundespräsidenten.“
Martina Peucker: Staatsorganisationsrecht. 3. Auflage. 2013, Rn. 179; Werner J. Patzelt: Der Bundespräsident. In: Gabriel/Holtmann (Hrsg.): Handbuch Politisches System der Bundesrepublik Deutschland. 3. Auflage. 2005, S. 291 ff., hier S. 298.
Dieter C. Umbach, in: Grundgesetz. Mitarbeiterkommentar und Handbuch, Bd. II, 2002, Art. 54 Rn. 49–51, S. 323 f.
Vgl. Wolfgang Kessel, in: Hans-Peter Schneider, Wolfgang Zeh (Hrsg.): Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland, de Gruyter, Berlin 1989, § 59 Rn. 42.
Dietmar Seidel, Der Bundespräsident als Träger der auswärtigen Gewalt, Duncker & Humblot, Berlin 1972, S. 57 f., 63, 79; Andrea Hartmann, Majestätsbeleidigung und Verunglimpfung des Staatsoberhauptes (§§ 94 ff. RStGB, 90 StGB). Reformdiskussion und Gesetzgebung seit dem 19. Jahrhundert, BWV, Berlin 2006 (= Juristische Zeitgeschichte Abt. 3, Bd. 24), S. 286, Anm. 10.
Vgl. dazu Evelyn Schmidtke, Der Bundeskanzler im Spannungsfeld zwischen Kanzlerdemokratie und Parteiendemokratie. Ein Vergleich der Regierungsstile Konrad Adenauers und Helmut Kohls. Tectum Verlag, Marburg 2001, ISBN 3-8288-8278-1, S. 26–30 (books.google.de).
Alfred Katz: Staatsrecht. Grundkurs im öffentlichen Recht, 18. Aufl. 2010, S. 205 Rn. 388.
Tim Szatkowski: Karl Carstens. Eine politische Biographie, Böhlau, Köln [u. a.] 2007, S. 320. Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 2. Dezember 1960 zugestimmt; Bundeskanzler Konrad Adenauer hatte es im Bundeskanzleramt monatelang festgehalten, weil er es für verfassungswidrig hielt (siehe z. B. Der Spiegel 28/1961, Halt im Kanzleramt).
Zündorf, Irmgard: Karl Carstens 1914–1992. In: Lebendiges Museum Online, LeMO-Biografien. Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, 25. Mai 2016, abgerufen am 20. Mai 2023 (Volksnähe zeigt er mit ausgedehnten Wanderungen, durch die er auch als „Wanderpräsident“ bezeichnet wird, und mit regelmäßigen Jugendtreffen in der Villa Hammerschmidt. Januar 1982: Etwa 2.000 Menschen begleiten Bundespräsident Carstens auf seiner Wanderung in einem Waldgebiet zwischen Hattingen und Essen. Seit Beginn seiner Amtszeit 1979 hat Carstens die Bundesrepublik bereits von der Ostsee bis zu den Alpen zu Fuß durchquert.).
Haunhorst, Regina/Zündorf, Irmgard: Biografie Johanne Rau. In: LeMO-Biografien, Lebendiges Museum Online. Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,, 28. Juli 2021, abgerufen am 20. Mai 2023.
Chmura, Nadine/Haunhorst, Regina: Biografie Horst Köhler. In: LeMO-Biografien, Lebendiges Museum Online. Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, 19. Februar 2016, abgerufen am 19. Mai 2023: „Staatssekretär im Bundesfinanzministerium als Nachfolger von Hans Tietmeyer. Köhler ist für Grundsatzfragen der Finanzpolitik, für die Finanzbeziehungen zur Europäischen Gemeinschaft und für die Treuhandanstalt zuständig. Er wird außerdem zum wichtigsten Berater und Unterhändler Bundeskanzler Helmut Kohls (CDU) in allen internationalen Wirtschafts- und Finanzfragen. Köhler handelt die Zahlungen für den Abzug der sowjetischen Streitkräfte aus Deutschland und die deutsche Finanzhilfe für den Golfkrieg aus. Bei den Verhandlungen über den Maastrichter Vertrag plädiert er für die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung, mahnt jedoch gleichzeitig eine verstärkte politische Integration an.“
International Monetary Fund: Horst Köhler Geschäftsführender Direktor, IWF. Biographische Informationen. In: imf.org. International Monetary Fund, 26. Februar 2002, abgerufen am 20. Mai 2023.
Anselm Doering-Manteuffel: Biographischer Werdegang Gustav W. Heinemann. In: kas.de. Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. - Wissenschaftliche Dienste / Archiv für Christlich-Demokratische Politik, abgerufen am 20. Mai 2023.
Sonja Schwetje (Chefredakteurin): Kritik an Köhlers Amtsverständnis. Regierung ruft zur Mäßigung auf. In: n-tv.de. ntv Nachrichtenfernsehen GmbH, 13. Dezember 2006, abgerufen am 19. Mai 2023.
Referat PK II 2 – Internet, Soziale Medien: Staats- und Festakte. In: protokoll-inland.de. Bundesministerium des Innern und für Heimat, abgerufen am 15. September 2024.
Auf den Spuren von „Bruder Johannes“. In: wuppertal-total.de. Wuppertal total, 1. September 2019, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 19. Mai 2023; abgerufen am 27. März 2025.
Chronik: Wichtige Stationen in Köhlers Amtszeit. In: Der Tagesspiegel Online. 31. Mai 2010, ISSN1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 24. September 2024]).Wichtige Ereignisse der Amtszeit Horst Köhlers. In: Westfälische Nachrichten. 18. Mai 2009, abgerufen am 24. September 2024.Thomas Sigmund: Wichtige Ereignisse der Amtszeit Horst Köhlers. In: Handelsblatt Online (Politik). Handelsblatt GmbH, 18. Mai 2009, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. Mai 2023; abgerufen am 24. September 2024 (Artikelvorschau).
Ruppert Mayr: Unabhängig und überparteilich. In: saarbruecker-zeitung.de. Saarbrücker Zeitung Medienhaus GmbH, 14. April 2010, abgerufen am 20. Mai 2023 (Kaum ein Jahr im Amt bietet er mit seiner historischen Rede zum 40. Jahrestag des Kriegsendes 1985 eine Demonstration seiner Überparteilichkeit.): „Der 8. Mai sei ein Tag der Befreiung – das Kriegsende sei nicht mehr nur als Niederlage zu verstehen, sondern als Befreiung „von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ und als neue Chance. Flucht und Vertreibung dürften nicht losgelöst von der „Gewaltherrschaft, die zum Kriege führte“, gesehen werden.“
spiegel.de
Tim Szatkowski: Karl Carstens. Eine politische Biographie, Böhlau, Köln [u. a.] 2007, S. 320. Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 2. Dezember 1960 zugestimmt; Bundeskanzler Konrad Adenauer hatte es im Bundeskanzleramt monatelang festgehalten, weil er es für verfassungswidrig hielt (siehe z. B. Der Spiegel 28/1961, Halt im Kanzleramt).
Simon Hage: Reaktionen auf Rauhs Tod. "Ein Vorbild verloren". In: Der Spiegel (online). Der Spiegel GmbH & Co. KG, 27. Januar 2006, abgerufen am 23. Mai 2023.
Hanna Spanhel: Gauck, Wulff, Köhler. Wer war vor Steinmeier Bundespräsident? In: stuttgarter-nachrichten.de. Stuttgarter Nachrichten Verlagsgesellschaft mbH, 28. Mai 2021, abgerufen am 19. Mai 2023.
Thorsten Denkler, (Berlin): Richard von Weizsäcker und Helmut Kohl. In Feindschaft verbunden. In: sueddeutsche.de. Süddeutsche Zeitung GmbH, 11. Februar 2015, abgerufen am 20. Mai 2023.
Online-Redaktion Süddeutsche Zeitung Ressort Politik: Hintergrund. Die „Berliner Reden“ der Bundespräsidenten. In: sueddeutsche.de. Süddeutsche Zeitung GmbH, 11. Mai 2010, abgerufen am 20. Mai 2023.
Redaktion Politik: Briefwechsel im Wortlaut. Schröder und Köhler streiten über Tag der Einheit. In: sueddeutsche.de. Süddeutsche Zeitung GmbH, 11. Mai 2010, abgerufen am 20. Mai 2023.
Chronik: Wichtige Stationen in Köhlers Amtszeit. In: Der Tagesspiegel Online. 31. Mai 2010, ISSN1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 24. September 2024]).Wichtige Ereignisse der Amtszeit Horst Köhlers. In: Westfälische Nachrichten. 18. Mai 2009, abgerufen am 24. September 2024.Thomas Sigmund: Wichtige Ereignisse der Amtszeit Horst Köhlers. In: Handelsblatt Online (Politik). Handelsblatt GmbH, 18. Mai 2009, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. Mai 2023; abgerufen am 24. September 2024 (Artikelvorschau).
Michael Schoberth: Theodor Heuss. Das Wirken und Schaffen des ersten Bundespräsidenten der Bundesrepublik DeutschlandTheodor Heuss Das Wirken und Schaffen des ersten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. In: theodor-heuss-haus.de. Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, abgerufen am 27. Mai 2023.
timenote.info
o. V.: Roman Herzog. In: timenote.info. timenote.info, abgerufen am 20. Mai 2023.
Vgl. Artikel 1 Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes
Vgl. Richtlinien für die Behandlung
völkerrechtlicher Verträge (RvV) nach § 72 Absatz 6 GGO
wdr.de
www1.wdr.de
Westdeutscher Rundfunk Köln Anstalt des öffentlichen Rechts: Stichtag. 30. Juni 2010 – Christian Wulff zum Bundespräsidenten gewählt. In: 1.wdr.de. Westdeutscher Rundfunk Köln Anstalt des öffentlichen Rechts, 30. Juni 2015, abgerufen am 19. Mai 2023.
Auf den Spuren von „Bruder Johannes“. In: wuppertal-total.de. Wuppertal total, 1. September 2019, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 19. Mai 2023; abgerufen am 27. März 2025.
Chronik: Wichtige Stationen in Köhlers Amtszeit. In: Der Tagesspiegel Online. 31. Mai 2010, ISSN1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 24. September 2024]).Wichtige Ereignisse der Amtszeit Horst Köhlers. In: Westfälische Nachrichten. 18. Mai 2009, abgerufen am 24. September 2024.Thomas Sigmund: Wichtige Ereignisse der Amtszeit Horst Köhlers. In: Handelsblatt Online (Politik). Handelsblatt GmbH, 18. Mai 2009, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. Mai 2023; abgerufen am 24. September 2024 (Artikelvorschau).
Joachim Gauck: Der älteste Präsident Deutschlands. In: Portal weser-kurier.de. WESER-KURIER, Bremer Nachrichten und Verdener Nachrichten, 21. Februar 2012, abgerufen am 10. September 2023.
wn.de
Chronik: Wichtige Stationen in Köhlers Amtszeit. In: Der Tagesspiegel Online. 31. Mai 2010, ISSN1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 24. September 2024]).Wichtige Ereignisse der Amtszeit Horst Köhlers. In: Westfälische Nachrichten. 18. Mai 2009, abgerufen am 24. September 2024.Thomas Sigmund: Wichtige Ereignisse der Amtszeit Horst Köhlers. In: Handelsblatt Online (Politik). Handelsblatt GmbH, 18. Mai 2009, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. Mai 2023; abgerufen am 24. September 2024 (Artikelvorschau).
wz.de
Andreas Krüger: "HOCH AUF DEM GELBEN WAGEN". Düsseldorfer produzierte Walter Scheels Hit. In: wz.de. Westdeutsche Zeitung GmbH & Co. KG, 26. August 2016, abgerufen am 20. Mai 2023.
xtools.wmcloud.org
Heike Specht: First Ladies in Deutschland. Die Rolle der Bundespräsidenten- und Kanzlergattinnen. In: deutschlandfunk.de. Deutschlandradio, abgerufen am 16. Mai 2019 (Die Historikerin Heike Specht hat bei ihren Recherchen zu ihrem Buch über die deutschen Präsidenten- und Kanzlergattinnen herausgefunden, dass sich grob zwei Frauentypen herauskristallisieren lassen: solche, die sich wie Rut Brandt nicht aktiv ins politische Geschehen einmischen wollten und solche, wie es eine Doris Schröder-Köpf deutlich gezeigt hat, die sehr selbstbewusst darauf bedacht waren, eigene politische Akzente zu setzen.).
youtube.com
phoenix.online: Roman Herzog: „Durch Deutschland muss ein Ruck gehen“. In: phoenix.de. Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) und des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF), 26. April 2021, abgerufen am 20. Mai 2023.
zdb-katalog.de
Chronik: Wichtige Stationen in Köhlers Amtszeit. In: Der Tagesspiegel Online. 31. Mai 2010, ISSN1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 24. September 2024]).Wichtige Ereignisse der Amtszeit Horst Köhlers. In: Westfälische Nachrichten. 18. Mai 2009, abgerufen am 24. September 2024.Thomas Sigmund: Wichtige Ereignisse der Amtszeit Horst Köhlers. In: Handelsblatt Online (Politik). Handelsblatt GmbH, 18. Mai 2009, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. Mai 2023; abgerufen am 24. September 2024 (Artikelvorschau).
Auch Union unterstützt zweite Amtszeit Steinmeiers. In: Der Spiegel. 5. Januar 2022, ISSN2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 5. Januar 2022]).