Fritz Schäffer (Bundesministerium der Justiz): Bundesrechtsanwaltsordnung. Bundesgesetzblatt, abgerufen am 29. Mai 2023 (Nach § 36 Abs. 2 BRAO übermitteln Gerichte und Behörden einschließlich der Berufskammern der Rechtsanwaltskammer oder der für die Entscheidung zuständigen Stelle diejenigen Daten über Personen und Berufsausübungsgesellschaften, deren Kenntnis aus Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist für die Einleitung oder die Durchführung eines berufsaufsichtlichen Verfahrens.).
brak.de
Bundesrechtsanwaltskammer Körperschaft des öffentlichen Rechts: Berufsrecht. Das anwaltliche Berufsrecht ist überwiegend in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt. Bundesrechtsanwaltskammer Körperschaft des öffentlichen Rechts, abgerufen am 29. Mai 2023.