Bundesregierung Bierlein (German Wikipedia)

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  • Zu seinem Ressort des Europa-, Integrations- und Außenministeriums wurden Alexander Schallenberg nach weiterer Angelobung am 5. und mit Wirkung des 6. Juni 2019 insbesondere die Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union, der umfassenden Landesverteidigung und der Telekommunikation sowie die Agenden für Kunst, Kultur und Medien übertragen (zuvor Bundesminister Gernot Blümel) gemäß BGBl. II Nr. 146/2019, entsprechend Ministerratsbeschluss am 5. Juni 2019: Vortrag an den Ministerrat der Bundeskanzlerin Bierlein vom 4. Juni 2019 zur Übertragung der sachlichen Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an einen Bundesminister gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3 B-VG mit der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird. Volltext. (Memento des Originals vom 7. Juni 2019 im Internet Archive; PDF)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundeskanzleramt.gv.at Website des Bundeskanzleramtes, abgerufen am 7. Juni 2019.
  • Am 3. Juni 2019 als Bundesministerin ohne Portefeuille angelobt. Nach weiterer Angelobung am 5. und mit Wirkung des 6. Juni 2019 wurden Ines Stilling die Agenden im Bundeskanzleramt für Frauen, Familien und Jugend übertragen gemäß BGBl. II Nr. 147/2019, entsprechend Ministerratsbeschluss am 5. Juni 2019: Vortrag an den Ministerrat der Bundeskanzlerin Bierlein vom 4. Juni 2019 zur Übertragung der sachlichen Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an eine eigene Bundesministerin gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3 B-VG mit der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird. Volltext. (Memento des Originals vom 7. Juni 2019 im Internet Archive; PDF)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundeskanzleramt.gv.at Website des Bundeskanzleramtes; abgerufen am 7. Juni 2019.

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  • Zu seinem Ressort des Europa-, Integrations- und Außenministeriums wurden Alexander Schallenberg nach weiterer Angelobung am 5. und mit Wirkung des 6. Juni 2019 insbesondere die Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union, der umfassenden Landesverteidigung und der Telekommunikation sowie die Agenden für Kunst, Kultur und Medien übertragen (zuvor Bundesminister Gernot Blümel) gemäß BGBl. II Nr. 146/2019, entsprechend Ministerratsbeschluss am 5. Juni 2019: Vortrag an den Ministerrat der Bundeskanzlerin Bierlein vom 4. Juni 2019 zur Übertragung der sachlichen Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an einen Bundesminister gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3 B-VG mit der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird. Volltext. (Memento des Originals vom 7. Juni 2019 im Internet Archive; PDF)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundeskanzleramt.gv.at Website des Bundeskanzleramtes, abgerufen am 7. Juni 2019.
  • Am 3. Juni 2019 als Bundesministerin ohne Portefeuille angelobt. Nach weiterer Angelobung am 5. und mit Wirkung des 6. Juni 2019 wurden Ines Stilling die Agenden im Bundeskanzleramt für Frauen, Familien und Jugend übertragen gemäß BGBl. II Nr. 147/2019, entsprechend Ministerratsbeschluss am 5. Juni 2019: Vortrag an den Ministerrat der Bundeskanzlerin Bierlein vom 4. Juni 2019 zur Übertragung der sachlichen Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an eine eigene Bundesministerin gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3 B-VG mit der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird. Volltext. (Memento des Originals vom 7. Juni 2019 im Internet Archive; PDF)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundeskanzleramt.gv.at Website des Bundeskanzleramtes; abgerufen am 7. Juni 2019.

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  • Zu seinem Ressort des Europa-, Integrations- und Außenministeriums wurden Alexander Schallenberg nach weiterer Angelobung am 5. und mit Wirkung des 6. Juni 2019 insbesondere die Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union, der umfassenden Landesverteidigung und der Telekommunikation sowie die Agenden für Kunst, Kultur und Medien übertragen (zuvor Bundesminister Gernot Blümel) gemäß BGBl. II Nr. 146/2019, entsprechend Ministerratsbeschluss am 5. Juni 2019: Vortrag an den Ministerrat der Bundeskanzlerin Bierlein vom 4. Juni 2019 zur Übertragung der sachlichen Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an einen Bundesminister gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3 B-VG mit der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird. Volltext. (Memento des Originals vom 7. Juni 2019 im Internet Archive; PDF)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundeskanzleramt.gv.at Website des Bundeskanzleramtes, abgerufen am 7. Juni 2019.
  • Am 3. Juni 2019 als Bundesministerin ohne Portefeuille angelobt. Nach weiterer Angelobung am 5. und mit Wirkung des 6. Juni 2019 wurden Ines Stilling die Agenden im Bundeskanzleramt für Frauen, Familien und Jugend übertragen gemäß BGBl. II Nr. 147/2019, entsprechend Ministerratsbeschluss am 5. Juni 2019: Vortrag an den Ministerrat der Bundeskanzlerin Bierlein vom 4. Juni 2019 zur Übertragung der sachlichen Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an eine eigene Bundesministerin gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3 B-VG mit der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird. Volltext. (Memento des Originals vom 7. Juni 2019 im Internet Archive; PDF)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundeskanzleramt.gv.at Website des Bundeskanzleramtes; abgerufen am 7. Juni 2019.

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  • Zu seinem Ressort des Europa-, Integrations- und Außenministeriums wurden Alexander Schallenberg nach weiterer Angelobung am 5. und mit Wirkung des 6. Juni 2019 insbesondere die Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union, der umfassenden Landesverteidigung und der Telekommunikation sowie die Agenden für Kunst, Kultur und Medien übertragen (zuvor Bundesminister Gernot Blümel) gemäß BGBl. II Nr. 146/2019, entsprechend Ministerratsbeschluss am 5. Juni 2019: Vortrag an den Ministerrat der Bundeskanzlerin Bierlein vom 4. Juni 2019 zur Übertragung der sachlichen Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an einen Bundesminister gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3 B-VG mit der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird. Volltext. (Memento des Originals vom 7. Juni 2019 im Internet Archive; PDF)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundeskanzleramt.gv.at Website des Bundeskanzleramtes, abgerufen am 7. Juni 2019.
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