Entsprechend der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird,BGBl. II Nr. 9/2020 vom 8. Jänner 2020: Übertragung der sachlichen Leitung von zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an die Bundesministerin im Bundeskanzleramt, u. a.: Familien, Jugend und Freiwilligenarbeit. Siehe auch Christine Aschbacher auf den Webseiten des österreichischen Parlaments.
Entsprechend der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird,BGBl. II Nr. 10/2020 vom 8. Jänner 2020: Übertragung der sachlichen Leitung von zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an die Bundesministerin im Bundeskanzleramt, u. a.: Frauen- und Gleichstellungspolitik, Volksgruppen- und Kultusangelegenheiten. Siehe auch Susanne Raab auf den Webseiten des österreichischen Parlaments.
Entsprechend der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird,BGBl. II Nr. 8/2020 vom 8. Jänner 2020: Übertragung der sachlichen Leitung von zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an die Bundesministerin im Bundeskanzleramt, u. a.: Europäische Union, Dokumentation und Datenschutz, Archive (insb. Staatsarchiv), Kunst und Bundestheater, Museen und Filmförderung. Siehe auch Karoline Edtstadler auf den Webseiten des österreichischen Parlaments.
Wie Ulrike Lunacek letztlich Staatssekretärin wurde.Grüne Selbstfesselung, türkise Dominanz: Die Besetzung des letzten freien Postens in der Regierung wurde zu einer höchst komplizierten Angelegenheit. In: Die Presse, 2. Jänner 2020, abgerufen am 6. Jänner 2020.
Entsprechend der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird,BGBl. II Nr. 9/2020 vom 8. Jänner 2020: Übertragung der sachlichen Leitung von zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an die Bundesministerin im Bundeskanzleramt, u. a.: Familien, Jugend und Freiwilligenarbeit. Siehe auch Christine Aschbacher auf den Webseiten des österreichischen Parlaments.
Entsprechend der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird,BGBl. II Nr. 10/2020 vom 8. Jänner 2020: Übertragung der sachlichen Leitung von zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an die Bundesministerin im Bundeskanzleramt, u. a.: Frauen- und Gleichstellungspolitik, Volksgruppen- und Kultusangelegenheiten. Siehe auch Susanne Raab auf den Webseiten des österreichischen Parlaments.
Entsprechend der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird,BGBl. II Nr. 8/2020 vom 8. Jänner 2020: Übertragung der sachlichen Leitung von zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an die Bundesministerin im Bundeskanzleramt, u. a.: Europäische Union, Dokumentation und Datenschutz, Archive (insb. Staatsarchiv), Kunst und Bundestheater, Museen und Filmförderung. Siehe auch Karoline Edtstadler auf den Webseiten des österreichischen Parlaments.