Bundesregierung Nehammer (German Wikipedia)

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bka.gv.at

ris.bka.gv.at

  • Entsprechend der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird, BGBl. II Nr. 3/2022 vom 4. Jänner 2022. Siehe auch Susanne Raab auf den Webseiten des österreichischen Parlaments.
  • Vgl. § 3 Abs. 1 Bundesbezügegesetz (BBezG), worin zwischen „eine[m] Staatssekretär, der mit der Besorgung bestimmter Aufgaben betraut ist“ (Z 7) und „eine[m] Staatssekretär, der nicht mit der Besorgung bestimmter Aufgaben betraut ist“ (Z 10) unterschieden wird.
  • Bundesminister Martin Kocher wurde gemäß Art. 70 Abs. 1 als Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort angelobt und damit gemäß Art. 77 Abs. 4 B-VG mit der ausnahmsweisen Leitung eines zweiten Ministeriums betraut.
  • Entsprechend der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird, BGBl. II Nr. 8/2020 vom 8. Jänner 2020. Siehe auch Karoline Edtstadler auf den Webseiten des österreichischen Parlaments.

derstandard.at

orf.at

ots.at

parlament.gv.at

  • Entsprechend der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird, BGBl. II Nr. 3/2022 vom 4. Jänner 2022. Siehe auch Susanne Raab auf den Webseiten des österreichischen Parlaments.
  • Entsprechend der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird, BGBl. II Nr. 8/2020 vom 8. Jänner 2020. Siehe auch Karoline Edtstadler auf den Webseiten des österreichischen Parlaments.