Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 8. April 2014. In den verbundenen Rechtssachen C‑293/12 und C‑594/12 (InfoCuria, Datenbank des Gerichtshofs).
Verfassungsrichter heben EU-Grundrechte in den Verfassungsrang. In: Wiener Zeitung. 4. Mai 2012, abgerufen am 6. Mai 2012: „Für den Wiener Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk ist die Entscheidung des VfGH ein „Meilenstein in der Entwicklung der Grundrechte-Judikatur“. Sie bewirke in Kombination mit Verfassung und Menschenrechtskonvention einen nun so gut wie „vollständigen Grundrechtsschutz“.“