Im Falle eines Klingeltones für Mobiltelefone hatte der BGH bestätigt, dass im Normalfalle keine zusätzliche Einwilligung des Urhebers bei der Umwandlung eines Musikstückes in einen Klingelton erforderlich ist (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008, Az. I ZR 23/06, Volltext).