Zum Begriff Regionalträger: Als Leistungsträger werden im deutschen Sozialrecht die Körperschaften, Anstalten und Behörden bezeichnet, die für die Erbringung von Sozialleistungen zuständig sind (§ 12 Satz 1 SGB I). Somit ist die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland regionaler Leistungsträger für die Gesetzliche Rentenversicherung in Mitteldeutschland (daher ihr Name), also in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Im Behörden-Alltag wird der verkürzende Begriff Regionalträger anstelle von regionaler Leistungsträger verwendet.