Augsburg. In: Die Chroniken der deutschen Städte vom vierzehnten bis ins sechzehnte Jahrhundert. auf Veranlassung und mit Unterstützung Seiner Majestaet des Königs von Bayern, Maximilian II. hrsg. durch die Historische Commission bei der Königl. Academie der Wissenschaften. LII (V). Hirzel, Leipzig 1866, S.148. Zitiert nach Einöde. I alleinstehender Hof. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band2, Heft 9 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar, Sp.1436 (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum zwischen 1933 und 1935).
Österreichischer Amtskalender online. Verlag Österreich, Wien 2000–, passim. PermalinkÖsterreichischer Bibliothekenverbund. Topographische Siedlungskennzeichnung nach STAT. In: Amtliches Ortsverzeichnis. Statistik Austria. Dort werden ein oder zwei Häuser auch dann als Einzellage klassiert, wenn sie zwar zu einer größeren Siedlung gehören, aber politisch oder statistisch zu einer anderen politischen Gemeinde oder Ortschaft.