Bekanntmachung des Nachfolgers von Erzbischof Jon, Erzbischof Jørund, vom 12. März 1291.
Das geht aus einem Schreiben von Papst Martin IV. vom 4. März 1282 an den König hervor, worin er die Aufhebung des Verbots fordert. Diese Forderung wiederholt Papst Honorius IV. mit Schreiben vom 5. Januar 1286.
Es handelte sich um die Besitztümer Rostimay im Bistum Moray und im Bezirk von Banff, Balhelvie in der Vizegrafschaft (vicecomitatus) Aberdeen und Bathgate og Rathin in der Vizegrafschaft Edinburgh. Die Einnahmen waren auf 700 Mark Sterling jährlich geschätzt. Wenn dies nicht genügen sollte, so sollten noch die Einnahmen von Minnemorth herangezogen werden. Regesta Norvegica. Band, 2 Nr. 677.
Er erhob in England eine Klage, weil die Zahlungen 1289 eingestellt worden waren. Sie wurde von Edward I. im Parlament in Berwick-upon-Tweed verhandelt. Die schottische Regierung (Königin Margrete war noch nicht aus Norwegen nach Schottland gekommen) wurde zur Zahlung der ausstehenden Summen aus den Gütern verurteilt. Ob aus Minnemorth noch nachzuschießen war, wurde einer weiteren Untersuchung vorbehalten. Urteil v. 2. Juni 1292 Diplomatarium Norvegicum Band 19, Nr. 377 (Latein).