„Die Abschaffung der Demokratie und des Rechtsstaats durch eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und Reichsrat wurde als verfassungskonform angesehen.“ So Werner Heun, Die Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Mohr Siebeck, Tübingen 2012, ISBN 978-3-16-152038-9, S. 23 mit seiner Darstellung der damals herrschenden Auffassung und dem Verweis auf die „allseits akzeptierte Praxis, dass Gesetze, sofern sie von der erforderlichen Zweidrittelmehrheit verabschiedet wurden, auch beliebig von der Verfassung abweichen bzw. gegen sie verstoßen konnten, ohne die Verfassung förmlich abzuändern.“
Hans-Ulrich Thamer: Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft, in: Nationalsozialismus I. Von den Anfängen bis zur Festigung der Macht (Informationen zur politischen Bildung, Nr. 251), Neuauflage 2003, S. 43 (Abschn. „Ermächtigungsgesetz“; online).
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Gesetz zur Behebung der Not des Landes (Ermächtigungsgesetz) vom 20. Juni 1933. Im Regierungsblatt für Württemberg, 1933, Nr. 32 vom 20. Juni 1933, S. 193, Digitalisat.