Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) Aufgestellt gemäß §§ 12a u. 18 Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut Zweite Richtlinienanpassung 2010 in der vom Vorstand der Bundesärztekammer am 16. April 2010 verabschiedeten Fassung. Das Einvernehmen des Paul-Ehrlich-Instituts wurde am 4. Mai 2010 hergestellt. Die Richtlinienanpassung wurde im Bundesanzeiger Nr. 101a vom 9. Juli 2010 bekannt gemacht und trat am Folgetag in Kraft. Eine Neuauflage der Richtlinien im Deutschen Ärztever-lag ist in Vorbereitung (ISBN 978-3-7691-1294-8). Archivlink (Memento des Originals vom 19. Mai 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesaerztekammer.de
bka.gv.at
ris.bka.gv.at
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Blutspenderverordnung, Fassung vom 29. März 2017 [1]
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Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) Aufgestellt gemäß §§ 12a u. 18 Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut Zweite Richtlinienanpassung 2010 in der vom Vorstand der Bundesärztekammer am 16. April 2010 verabschiedeten Fassung. Das Einvernehmen des Paul-Ehrlich-Instituts wurde am 4. Mai 2010 hergestellt. Die Richtlinienanpassung wurde im Bundesanzeiger Nr. 101a vom 9. Juli 2010 bekannt gemacht und trat am Folgetag in Kraft. Eine Neuauflage der Richtlinien im Deutschen Ärztever-lag ist in Vorbereitung (ISBN 978-3-7691-1294-8). Archivlink (Memento des Originals vom 19. Mai 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesaerztekammer.de
Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) Aufgestellt gemäß §§ 12a u. 18 Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut Zweite Richtlinienanpassung 2010 in der vom Vorstand der Bundesärztekammer am 16. April 2010 verabschiedeten Fassung. Das Einvernehmen des Paul-Ehrlich-Instituts wurde am 4. Mai 2010 hergestellt. Die Richtlinienanpassung wurde im Bundesanzeiger Nr. 101a vom 9. Juli 2010 bekannt gemacht und trat am Folgetag in Kraft. Eine Neuauflage der Richtlinien im Deutschen Ärztever-lag ist in Vorbereitung (ISBN 978-3-7691-1294-8). Archivlink (Memento des Originals vom 19. Mai 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesaerztekammer.de
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Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) Aufgestellt gemäß §§ 12a u. 18 Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut Zweite Richtlinienanpassung 2010 in der vom Vorstand der Bundesärztekammer am 16. April 2010 verabschiedeten Fassung. Das Einvernehmen des Paul-Ehrlich-Instituts wurde am 4. Mai 2010 hergestellt. Die Richtlinienanpassung wurde im Bundesanzeiger Nr. 101a vom 9. Juli 2010 bekannt gemacht und trat am Folgetag in Kraft. Eine Neuauflage der Richtlinien im Deutschen Ärztever-lag ist in Vorbereitung (ISBN 978-3-7691-1294-8). Archivlink (Memento des Originals vom 19. Mai 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesaerztekammer.de