Ethik – Pflichtgegenstand für alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen. In: bmbwf.gv.at. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 20. November 2020, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. April 2021; abgerufen am 20. November 2020: „Mit Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2020, das Schul-Organisations-Gesetz zu ändern und Ethik als Pflichtgegenstand für alle Schülerinnen und Schüler einzuführen, die keinen Religionsunterricht besuchen, wurde ein langjähriger Schulversuch und eines der offenen aktuellen bildungspolitischen Ziele in den Regelbetrieb übergeführt.“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmbwf.gv.at
Ethik – Pflichtgegenstand für alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen. In: bmbwf.gv.at. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 20. November 2020, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. April 2021; abgerufen am 20. November 2020: „Mit Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2020, das Schul-Organisations-Gesetz zu ändern und Ethik als Pflichtgegenstand für alle Schülerinnen und Schüler einzuführen, die keinen Religionsunterricht besuchen, wurde ein langjähriger Schulversuch und eines der offenen aktuellen bildungspolitischen Ziele in den Regelbetrieb übergeführt.“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmbwf.gv.at
Ethik – Pflichtgegenstand für alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen. In: bmbwf.gv.at. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 20. November 2020, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. April 2021; abgerufen am 20. November 2020: „Mit Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2020, das Schul-Organisations-Gesetz zu ändern und Ethik als Pflichtgegenstand für alle Schülerinnen und Schüler einzuführen, die keinen Religionsunterricht besuchen, wurde ein langjähriger Schulversuch und eines der offenen aktuellen bildungspolitischen Ziele in den Regelbetrieb übergeführt.“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmbwf.gv.at
Ethik – Pflichtgegenstand für alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen. In: bmbwf.gv.at. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 20. November 2020, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. April 2021; abgerufen am 20. November 2020: „Mit Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2020, das Schul-Organisations-Gesetz zu ändern und Ethik als Pflichtgegenstand für alle Schülerinnen und Schüler einzuführen, die keinen Religionsunterricht besuchen, wurde ein langjähriger Schulversuch und eines der offenen aktuellen bildungspolitischen Ziele in den Regelbetrieb übergeführt.“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmbwf.gv.at