Rat der Europäischen Union: Verordnung (EG) Nr. 2411/98 des Rates vom 3. November 1998 über die Anerkennung des Unterscheidungszeichens des Zulassungsmitgliedstaats von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern im innergemeinschaftlichen Verkehr. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L. Band299, 10. November 1998, S.1–3 (Verordnung (EG) Nr. 2411/98 bei EUR-Lex): „Artikel 3: Mitgliedstaaten, die vorschreiben, daß in einem anderen Mitgliedstaat zugelassene Fahrzeuge bei der Teilnahme am Verkehr in ihrem Hoheitsgebiet ein Unterscheidungszeichen führen müssen, erkennen das Unterscheidungszeichen des Zulassungsmitgliedstaats, das gemäß dem Anhang am linken Rand des Kennzeichens platziert ist, als den anderen Unterscheidungszeichen, die sie für Zwecke der Angabe des Zulassungsstaats des Fahrzeugs anerkennen, gleichwertig an.“