Übersicht (Memento des Originals vom 26. Januar 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.efsf.europa.eu über vergebene Kredite an alle Staaten; Kredite anderer Institutionen finden sich unter den länderspezifischen Programmen, siehe die Programme für Irland hier und für Portugal hier (Abruf beider Links am 10. November 2011).
Das Bundesverfassungsgericht versteht unter „Rettungsschirm“ nur den EFSM und die EFSF; Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 37/2011. 9. Juli 2011, abgerufen am 11. November 2011.
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