Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (32. ÄndVstVR). In: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr.34. 20. Juli 2000, S. 1093; abgerufen im 1. Januar 1: „Artikel 13 (e) […] Euro-Kennzeichen […] spätestens ab dem 1. November 2000 […] anzuwenden, die […] mit einem neuen Kennzeichen ausgerüstet werden. Kennzeichen […] in der vor diesem Termin geltenden Fassung […] gelten weiter. […] (f) Die Übergangsvorschrift § 60 Abs. 1b (Einführung des Euro-Kennzeichens) wird aufgehoben.“