Berechnung der Längenverhältnisse (vgl. Musterzeichnung in Anhang 2 WSchG): Balkenbreite = 6 Einheiten, Länge der Arme = 7 Einheiten (da die Arme des Kreuzes je ein Sechstel länger als breit sind). Gesamte Länge der Kreuzbalken = Armlänge + Balkenbreite + Armlänge = 7 + 6 + 7 = 20. Abstand zum Rand = jeweils Balkenbreite = jeweils 6. Seitenlänge der Fahne = Abstand + Länge der Kreuzbalken + Abstand = 6 + 20 + 6 = 32. Längenverhältnis Kreuz zu Fahne = 20/32 = 5/8.
Zur Darstellung des Wappens auf Konsumgütern vgl. Art. 8 WSchG (insbesondere Satz 4). Zum Gebrauch des Wappens oder eines damit verwechselbaren Zeichens aufgrund eines Weiterbenützungsrechts siehe Artikel 35.
Schweizer Armee (Hrsg.): Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions (Fahnenreglement), Reglement 51.340 d. Zitat aus Abschnitt 4.1 (Aufziehen der Schweizerfahne): «Im Kommandobereich von Schulen und Truppen ist es vielerorts Tradition, die Schweizerfahne am Morgen aufzuziehen und am Abend einzuziehen. Weil die Fahne an einem Kabelzug bewegt wird, handelt es sich dabei eigentlich um das Aufziehen und Einziehen der ‹Schweizerflagge›. In unserem Sprachgebrauch hat sich der Begriff Schweizerflagge in diesem Sinn nicht eingebürgert. Das Reglement spricht weiter von der Schweizerfahne. […] Das ‹Aufziehen einer Fahne› wird in der Armee aber weiter zur Umgangssprache gehören.»