Eine vom Hersteller angegebene Bauartgeschwindigkeiten darf für die Zulassung als 10-km/h-Fahrzeug technisch nur um maximal 50 % reduziert werden, das heißt, diese darf für die Zulassung einer Fahrzeugtype oder Sonderanfertigung nicht mehr als 20 km/h betragen haben; Angabe Technisches Kraftfahrwesen - 10 km/h Bescheinigung. (Memento des Originals vom 6. August 2020 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ktn.gv.at Amt der Kärntner Landesregierung (abgerufen am 8. Dezember 2019).
help.gv.at
Kraftfahrzeugsteuer' help.gv.at, Stand 1. Jänner 2019 (abgerufen am 8. Dezember 2019).
ktn.gv.at
Eine vom Hersteller angegebene Bauartgeschwindigkeiten darf für die Zulassung als 10-km/h-Fahrzeug technisch nur um maximal 50 % reduziert werden, das heißt, diese darf für die Zulassung einer Fahrzeugtype oder Sonderanfertigung nicht mehr als 20 km/h betragen haben; Angabe Technisches Kraftfahrwesen - 10 km/h Bescheinigung. (Memento des Originals vom 6. August 2020 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ktn.gv.at Amt der Kärntner Landesregierung (abgerufen am 8. Dezember 2019).
Eine vom Hersteller angegebene Bauartgeschwindigkeiten darf für die Zulassung als 10-km/h-Fahrzeug technisch nur um maximal 50 % reduziert werden, das heißt, diese darf für die Zulassung einer Fahrzeugtype oder Sonderanfertigung nicht mehr als 20 km/h betragen haben; Angabe Technisches Kraftfahrwesen - 10 km/h Bescheinigung. (Memento des Originals vom 6. August 2020 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ktn.gv.at Amt der Kärntner Landesregierung (abgerufen am 8. Dezember 2019).
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Eine vom Hersteller angegebene Bauartgeschwindigkeiten darf für die Zulassung als 10-km/h-Fahrzeug technisch nur um maximal 50 % reduziert werden, das heißt, diese darf für die Zulassung einer Fahrzeugtype oder Sonderanfertigung nicht mehr als 20 km/h betragen haben; Angabe Technisches Kraftfahrwesen - 10 km/h Bescheinigung. (Memento des Originals vom 6. August 2020 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ktn.gv.at Amt der Kärntner Landesregierung (abgerufen am 8. Dezember 2019).