Eilantrag der Rockband „Feine Sahne Fischfilet“ erfolglos (Memento vom 8. Juni 2016 im Internet Archive), in: Pressesystem Verwaltungsgerichtsbarkeit M-V, Artikel 3 (Az. 1 B 843/12), vom 4. April 2013 (Begründung: „Die Band und ihre Aktivitäten sind nach Auffassung des Verfassungsschutzes dem linksextremistischen Spektrum zuzuordnen und werden im Verfassungsschutzbericht 2011 unter der Rubrik „Autonome Antifa-Strukturen“ genannt. Die Band begehrte im Eilverfahren, die sie betreffenden Passagen des Verfassungsschutzberichts zu schwärzen. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin erachtet den Eilantrag als unbegründet. Es mangele an dem erforderlichen Anordnungsgrund, denn es sei der Antragstellerin zumutbar, eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten. Gründe, aus denen sich eine besondere Dringlichkeit ergebe, habe die Band nicht dargetan. Insbesondere sei auch kein drohender wirtschaftlicher Schaden für die Band durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht ersichtlich. Die Klärung der inhaltlichen Frage, ob der Band ein Anspruch auf Streichung aus dem Verfassungsschutzbericht 2011 zusteht, weil sie durch die betreffenden Textpassagen in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ungerechtfertigt verletzt wird, bleibt einem möglichen nachfolgenden Hauptsacheverfahren vorbehalten.“)