Immer wieder ist zu lesen, K. Rool hätte die Bananen „gestohlen“. Allerdings sperrt dieser den auf die Bananen aufpassenden und damit jedenfalls Mitgewahrsam (tatsächliche Sachherrschaft, getragen vom Herrschaftswillen) habenden Diddy Kong in ein Fass und überwindet so geleisteten oder erwartenden Widerstand des Opfers. Somit verwendet K. Rool das (qualifizierte) Nötigungsmittel der Gewalt (gegen eine Person), sodass juristisch korrekt nicht der Straftatbestand des Diebstahls (nach deutschem Recht § 242 StGB), sondern der des Raubes (nach deutschem Recht § 249 StGB) einschlägig ist, soweit man hier eine strafrechtliche Subsumtion vornehmen will.
Das englische Wort rentals heißt übersetzt hauptsächlich Miete beziehungsweise Mietgebühr. Funky Kong übergibt Dixie und Kiddy Kong die Boote jedoch kostenlos. Diese Unentgeltlichkeit schließt eine Miete (nach deutschem Recht §§ 535 ff. BGB) jedoch aus. Vielmehr ist ein Leihvertrag (nach deutschem Recht §§ 598 ff. BGB) einschlägig. Folglich ist die deutsche Übersetzung anders als das Original juristisch korrekt, soweit man hier eine zivilrechtliche Subsumtion vornehmen will.
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Jomingo: DK’s Family Tree. DKC-Atlas, 4. Juli 2009, abgerufen am 26. Januar 2015 (englisch).