mob - definition of mob in English. In: Oxford Dictionaries. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 8. November 2016; abgerufen am 8. November 2016 (englisch): „Origin: Late 17th century: abbreviation of archaic mobile, short for Latin mobile vulgus excitable crowd.“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/en.oxforddictionaries.com
Bundesarbeitsgericht: Streikbegleitende „Flashmob-Aktion“ - Urteil vom 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2008 - 5 Sa 967/08 -. In: Pressemitteilung Nr. 95/09. 22. September 2009, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 3. März 2021; abgerufen am 24. September 2009: „Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts wies daher, wie bereits die Vorinstanzen, die Klage eines Arbeitgeberverbands ab, mit welcher der Gewerkschaft ver.di der Aufruf zu „Flashmob-Aktionen“ im Einzelhandel untersagt werden sollte. Die Gewerkschaft hatte im Rahmen eines Arbeitskampfes eine einstündige Aktion organisiert, bei der etwa 40 Personen überraschend eine Einzelhandelsfiliale aufgesucht und dort mit Waren vollgepackte Einkaufswagen zurückgelassen sowie durch den koordinierten Kauf von „Pfennig-Artikeln“ Warteschlangen an den Kassen verursacht hatten.“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/juris.bundesarbeitsgericht.de
Bundesarbeitsgericht: Streikbegleitende „Flashmob-Aktion“ - Urteil vom 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2008 - 5 Sa 967/08 -. In: Pressemitteilung Nr. 95/09. 22. September 2009, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 3. März 2021; abgerufen am 24. September 2009: „Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts wies daher, wie bereits die Vorinstanzen, die Klage eines Arbeitgeberverbands ab, mit welcher der Gewerkschaft ver.di der Aufruf zu „Flashmob-Aktionen“ im Einzelhandel untersagt werden sollte. Die Gewerkschaft hatte im Rahmen eines Arbeitskampfes eine einstündige Aktion organisiert, bei der etwa 40 Personen überraschend eine Einzelhandelsfiliale aufgesucht und dort mit Waren vollgepackte Einkaufswagen zurückgelassen sowie durch den koordinierten Kauf von „Pfennig-Artikeln“ Warteschlangen an den Kassen verursacht hatten.“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/juris.bundesarbeitsgericht.de
Stefan Janke und Bülend Ürük: Softwarefehler: Der Liter Sprit für drei Cent. In: Iserlohner Kreisanzeiger und Zeitung. Funke Mediengruppe, 11. Januar 2008, abgerufen am 28. April 2025.
mob - definition of mob in English. In: Oxford Dictionaries. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 8. November 2016; abgerufen am 8. November 2016 (englisch): „Origin: Late 17th century: abbreviation of archaic mobile, short for Latin mobile vulgus excitable crowd.“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/en.oxforddictionaries.com
mob - definition of mob in English. In: Oxford Dictionaries. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 8. November 2016; abgerufen am 8. November 2016 (englisch): „Origin: Late 17th century: abbreviation of archaic mobile, short for Latin mobile vulgus excitable crowd.“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/en.oxforddictionaries.com
Bundesarbeitsgericht: Streikbegleitende „Flashmob-Aktion“ - Urteil vom 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2008 - 5 Sa 967/08 -. In: Pressemitteilung Nr. 95/09. 22. September 2009, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 3. März 2021; abgerufen am 24. September 2009: „Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts wies daher, wie bereits die Vorinstanzen, die Klage eines Arbeitgeberverbands ab, mit welcher der Gewerkschaft ver.di der Aufruf zu „Flashmob-Aktionen“ im Einzelhandel untersagt werden sollte. Die Gewerkschaft hatte im Rahmen eines Arbeitskampfes eine einstündige Aktion organisiert, bei der etwa 40 Personen überraschend eine Einzelhandelsfiliale aufgesucht und dort mit Waren vollgepackte Einkaufswagen zurückgelassen sowie durch den koordinierten Kauf von „Pfennig-Artikeln“ Warteschlangen an den Kassen verursacht hatten.“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/juris.bundesarbeitsgericht.de
Webster's New Millennium Dictionary of English: flash mob. Abgerufen am 30. Oktober 2009 (englisch): „“a group of people who organize on the Internet and then quickly assemble in a public place, do something bizarre, and disperse”.“
mob - definition of mob in English. In: Oxford Dictionaries. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 8. November 2016; abgerufen am 8. November 2016 (englisch): „Origin: Late 17th century: abbreviation of archaic mobile, short for Latin mobile vulgus excitable crowd.“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/en.oxforddictionaries.com
Bundesarbeitsgericht: Streikbegleitende „Flashmob-Aktion“ - Urteil vom 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2008 - 5 Sa 967/08 -. In: Pressemitteilung Nr. 95/09. 22. September 2009, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 3. März 2021; abgerufen am 24. September 2009: „Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts wies daher, wie bereits die Vorinstanzen, die Klage eines Arbeitgeberverbands ab, mit welcher der Gewerkschaft ver.di der Aufruf zu „Flashmob-Aktionen“ im Einzelhandel untersagt werden sollte. Die Gewerkschaft hatte im Rahmen eines Arbeitskampfes eine einstündige Aktion organisiert, bei der etwa 40 Personen überraschend eine Einzelhandelsfiliale aufgesucht und dort mit Waren vollgepackte Einkaufswagen zurückgelassen sowie durch den koordinierten Kauf von „Pfennig-Artikeln“ Warteschlangen an den Kassen verursacht hatten.“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/juris.bundesarbeitsgericht.de