Der rechtliche Name von FROB wurde geändert. „FROB“, was bis zum Inkrafttreten des Gesetzes 11/2015 die Abkürzung für Fondo de Reestructuración Ordenada Bancaria (Fonds zur geordneten Bankenrestrukturierung) war, ist jetzt der Name der aktuellen spanischen Exekutivbehörde für die Abwicklung, was sich aber nicht mehr auf den früheren Begriff bezieht Bericht „10 Jahre FROB 2009-2019. Ein Jahrzehnt der finanziellen Stabilität“. Abgerufen im 1. Januar 1