Gutshöfe Estlands: Die Güter des heutigen Kreises Valgamaa (Gemeinde Otepää) [2]
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Das Amt eines Kirchspielrichters: Das Kirchspielgericht, bestand aus dem Kirchspielrichter, gewählt auf Versammlungen der aus mehreren Pfarrkirchspielen bestehenden Kirchspielgerichtsbezirke von allen Gutsbesitzern, auch den Predigern, als Vertretern der kirchlichen Widmen, und drei Beisitzern, gewählt von den Richtern aller zum Kirchspiel gehörenden Gemeindegerichten. Das Kirchspielgericht war zugleich in Zivilsachen und Polizei-, Vormundschafts- und Aufsichtsbehörde über die Verwaltung der Landgemeindesachen. Als Aufsichtsbehörde hatte es die Kontrolle der Gemeindeverwaltungen und -beamten. Der Kirchspielrichter revidierte jährlich die Gemeindeverwaltung und hatte die Aufsicht über die Gemeindekassen. In: Staatsrecht des Herzogtums Estland, Jahre 1721 bis 1918verfassungen.eu, aufgerufen am 26. April 2016.