Das preußische Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen vom 23. Juni 1920 (PDF) bestimmte in § 22, dass als Namen der bisherigen Adelsfamilien und ihrer Angehörigen die Bezeichnung zu gelten hatte, die sich bisher auf die nicht besonders bevorrechtigten Familienmitglieder als Familienname vererbte (also hier Prinz statt Fürst). Der bisherige Titel wurde so zum Bestandteil des Familiennamens, wobei nach einer späteren Entscheidung des Reichsgerichts die geschlechtsspezifischen Varianten weiter verwendet werden konnten (Prinzessin statt Prinz). Namensrechtlich waren die Adelsbezeichnungen seitdem Bestandteile des Familiennamens (siehe auch: Nur eine Silbe. In: Der Spiegel. Nr.15, 1966, S.61 (online).). Im Falle der Nachkommen des ehemaligen Fürstenhauses Hohenzollern tragen seitdem alle Familienmitglieder nach deutschem Recht den Familiennamen Prinz bzw. Prinzessin von Hohenzollern. Gemäß dem Adelsgesetz von 1920 sollte der durch Primogenitur erworbene ehemalige Titel Fürst offiziell nur noch von solchen Personen geführt werden, die dieses Vorrecht vor dem 14. August 1919 (dem Tag des Inkrafttretens der Weimarer Verfassung) geerbt haben.
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Das preußische Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen vom 23. Juni 1920 (PDF) bestimmte in § 22, dass als Namen der bisherigen Adelsfamilien und ihrer Angehörigen die Bezeichnung zu gelten hatte, die sich bisher auf die nicht besonders bevorrechtigten Familienmitglieder als Familienname vererbte (also hier Prinz statt Fürst). Der bisherige Titel wurde so zum Bestandteil des Familiennamens, wobei nach einer späteren Entscheidung des Reichsgerichts die geschlechtsspezifischen Varianten weiter verwendet werden konnten (Prinzessin statt Prinz). Namensrechtlich waren die Adelsbezeichnungen seitdem Bestandteile des Familiennamens (siehe auch: Nur eine Silbe. In: Der Spiegel. Nr.15, 1966, S.61 (online).). Im Falle der Nachkommen des ehemaligen Fürstenhauses Hohenzollern tragen seitdem alle Familienmitglieder nach deutschem Recht den Familiennamen Prinz bzw. Prinzessin von Hohenzollern. Gemäß dem Adelsgesetz von 1920 sollte der durch Primogenitur erworbene ehemalige Titel Fürst offiziell nur noch von solchen Personen geführt werden, die dieses Vorrecht vor dem 14. August 1919 (dem Tag des Inkrafttretens der Weimarer Verfassung) geerbt haben.