Realiter benötigt die jeweilige Bank die Mindestreserve erst im Nachhinein (ex post). Siehe auch Michael Paetz: „Sollten die Reserven nicht ausreichen, um die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve zu erfüllen, können sie sich danach um die Beschaffung der Reserven kümmern. In der Fundierung des Bankenmultiplikators spielt die Mindestreserve eine derart wichtige Rolle, dass man geneigt ist, zu glauben, sie sei das wichtigste Instrument der Zentralbank, um die Geschäftsbanken von einer übermäßigen Kreditvergabe abzuhalten. Schließlich kann eine Bank nur Kredite vergeben, sofern die Zentralbank ihr Reserven in ausreichender Höhe zur Verfügung stellt. Gegen Vorlage ausreichender Sicherheiten (oftmals kann sogar ein Anteil des geschöpften Kredits verwendet werden) wird die Zentralbank die Geschäftsbanken kurzfristig aber immer mit Reserven versorgen, sollten diese sich keine Reserven von anderen Banken leihen können, da andernfalls der Zahlungsverkehr zusammenbrechen würde. Da eine Zentralbank für die Stabilität des Finanzsystems zuständig ist, kann sie nicht zulassen, dass das Zahlungssystem zusammenbricht, weil es an Reserven im Bankensektor fehlt [...].“ (Universität Hamburg, Michael Paetz: Geldtheorie und -Politik, Sommersemester 2020 [PDF], S. 4ff).