In einer Aufstellung im Berliner Adressbuch sind die Verhältniszahlen der „bisherigen Landesmaaße und Gewichte in die durch die Maaß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund festgestellten neuen Maße und Gewichte […] auf das im diesseitigen Verwaltungsbezirke und in der Stadt Berlin bisher gültige Maaß- und Gewichtssystem bezogen.“Bisherige Maaße und Gewichte. In: Allgemeiner Wohnungs-Anzeiger nebst Adreß- und Geschäftshandbuch für Berlin, 1870, Übersicht, S. 11 f.