Peter Walter: Einige Annäherungen an das Thema „Familie“ aus theologiegeschichtlicher Perspektive. In: Ders.: Syngrammata. Gesammelte Schriften zur systematischen Theologie. Herder Freiburg i. Br. 2015, ISBN 978-3-451-31285-4, S. 76 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
„Gemäß der alten Übung der Kirche sollen die Sonntagsoffizien nicht leicht übergangen werden. Deshalb soll kein Fest, nicht einmal ein Fest des Herrn, künftighin auf den Sonntag festgelegt werden. Wegen seiner eigentümlichen Natur wird aber der Sonntag ausgenommen, der in die Zeit vom 1. bis 5. Januar fällt. Diesen bestimmen Wir zum Gedächtnistag des heiligsten Namens Jesu wegen der Beziehung desselben zum Geheimnis der Beschneidung. – Alle Feste jedoch, welche bisher auf den Sonntag gelegt waren, ausgenommen das Fest der Heiligsten Dreifaltigkeit, sollen für immer auf einen andern Tag verlegt werden.“ (Papst Pius X.: Motu proprio „Abhinc duos annos“, 23. Oktober 1913 [1]); vgl. Hansjörg Auf der Maur: Feste und Gedenktage der Heiligen. In: ders.: Feiern im Rhythmus der Zeit II/1. Regensburg 1994, ISBN 3-7917-0884-8 (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft, hrsg. von Hans Bernhard Meyer, Teil 6,1), S. 160, und Pius X.: Apostolische Konstitution „Divino afflatu“ über die neue Verteilung des Psalteriums im römischen Brevier. (1. November 1911) [2].