Ablager. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band1, Heft 1 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1914 (adw.uni-heidelberg.de). „Beherbergung und Verpflegung, hospitium, albergaria. Als Recht steht es insbesondere dem Landesherrn und seinen Beamten zu, als Last ruht es häufig auf Klöstern.“ – mit weiteren Nachweisen