Frankfurter Wertpapierbörse: Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse. 3. Januar 2018, archiviert vom Original am 25. Februar 2018; abgerufen am 15. April 2018: „Zivilrechtliche Ansprüche der Geschäftsparteien gemäß § 2 Abs 1 und 2 auf Aufhebung und Anpassung von Geschäften sowie das Recht zur Anfechtung von Geschäften sind ausgeschlossen“
Eurex Deutschland: Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland. 2. April 2018, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 15. April 2018: „Bezüglich der an der Eurex Deutschland abgeschlossenen Geschäfte sind zivilrechtliche Ansprüche der Geschäftsparteien im Sinne von Ziffer 2.3 Abs. 1 bis Abs. 3, die auf die Aufhebung solcher Geschäfte gerichtet sind, insbesondere eine Anfechtung wegen Irrtums, sonstige Anfechtungsrechte und zivilrechtliche Ansprüche, die eine Anpassung des Inhaltes solcher Geschäfte zum Ziel haben, ausgeschlossen“
spiegel.de
Gespielt, getäuscht, gemogelt, Die Anatomie der Herstatt-Pleite Teil II. In: Der Spiegel. Nr.14, 1975, S.113 (online).
Frankfurter Wertpapierbörse: Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse. 3. Januar 2018, archiviert vom Original am 25. Februar 2018; abgerufen am 15. April 2018: „Zivilrechtliche Ansprüche der Geschäftsparteien gemäß § 2 Abs 1 und 2 auf Aufhebung und Anpassung von Geschäften sowie das Recht zur Anfechtung von Geschäften sind ausgeschlossen“