Mordanschlag gegen den Schriftsteller Hugo Bettauer. In: Neue Freie Presse, 11. März 1925, S. 1 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/nfp „In den Redaktionsräumen der von ihm geleiteten Wochenschrift wurde der Schriftsteller Hugo Bettauer gestern nachmittag das Opfer eines Revolverattentats, das der 21-jährige Zahntechniker Otto Rothstock vollführt hatte, um, wie er beim polizeilichen Verhör gestand, „seine Altersgenossen vor weiterem moralischen Verderben zu schützen“. Der Attentäter bestreitet, einer politischen Partei anzugehören. Er hat fünf Revolverschüsse auf Bettauer abgefeuert, von denen zwei den oberen rechten Lungenlappen, einer die Leber und die Bauchspeicheldrüse durchbohrten. Trotz der sofort vorgenommenen Operation wird der Zustand des Verletzten von den behandelnden Aerzten als sehr ernst bezeichnet. Rothstock konnte, ohne daß er den geringsten Fluchtversuch unternommen hatte, verhaftet werden.“
Der Tod Hugo Bettauers. In: Neue Freie Presse, Abendblatt, 26. März 1925, S. 2 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/nfp „Gegen 6 Uhr früh trat jedoch eine Herzschwäche ein, man berief den Inspektionsarzt aus dem Dienstzimmer, der aber den Patienten bereits schwer atmend und bewußtlos antraf. Rasch wurden Injektionen gemacht, um eine raschere Herztätigkeit zu erzielen, doch vergebens.“
Die Ermordung des Schriftstellers Hugo Bettauer. Otto Rothstock als Geisteskranker freigesprochen. In: Neue Freie Presse, 6. Oktober 1925, S. 9 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/nfp „Die Beratung der Geschwornen währte eine Stunde. Eben erscheinen die Geschwornen im Saale. Die Frage auf Mord wurde einstimmig bejaht. Die Zusatzfrage, ob der Angeklagte der Vernunft beraubt gewesen sei, als er den Mord beging, wurde mit sechs Stimmen Ja und sechs Stimmen Nein beantwortet. Das bedeutete Freispruch Der Gerichtshof beschloss jedoch auf Antrag des Staatsanwaltes, auf Grund des Verdikts den Angeklagten als geisteskrank zu internieren.“
Entlassung Otto Rothstocks aus der Irrenanstalt. In: Wiener Zeitung, 31. Mai 1927, S. 6, Sp. 1 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/wrz „In nichtöffentlicher Sitzung hat der Oberste Gerichtshof in der Internierungsangelegenheit des Otto Rothstock, der bekanntlich den Schriftsteller Hugo Bettauer getötet hat, beschlossen, dem vom Verteidiger Rothstocks Doktor Riehl eingebrachten Rekurs gegen den Beschluß des Wiener Zivillandesgerichtes, der die Internierung Rothstocks als zulässig erklärte, Folge gegeben.“
Klemens Kaps: „Skrofuloses Wildschwein“. In: Datum – Seiten der Zeit. 1. März 2005, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Dezember 2014; abgerufen am 9. Juli 2020.
Klemens Kaps: „Skrofuloses Wildschwein“. In: Datum – Seiten der Zeit. 1. März 2005, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Dezember 2014; abgerufen am 9. Juli 2020.