Für Muslime, christianisierte Indonesier, Mischehen und Zivilgesetzbuch. In Kraft 2.1.1974 Volltext, Ausführungsbestimmung GR № 9/1975, in Kraft 1. Okt. 1975. Beide Partner müssen derselben Religion angehören, Atheisten oder Agnostiker sind nicht anerkannt. Nach der Zeremonie ist eine Anmeldung beim Standesamt nötig. Sondervorschriften für Auslandsheiraten und Mischehen.