„Bei der Umgestaltung des Verwaltungs- und Justizwesens 1889 wurden das Kirchspielgericht, welche bisher eine gewisse Aufsicht über die Geschäftsführung der Gemeindeverwaltungen ausgeübt hatte, aufgelöst und vom Gouverneur ernannte Bauernkommissare eingeführt…Die B. waren mit der Kontrolle und Beaufsichtigung der bäuerlichen Selbstverwaltung betraut.“ Vergleiche Baltisches Rechtswörterbuch „Bauernkommissar“ [1]